Antrag Ersterteilung bzw. Verlängerung Aufenthaltstitel

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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung - Erteilung/Verlängerung

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Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre berufliche Aus- und Weiterbildung in Deutschland fortsetzen wollen. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Servicezeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr

Fr. 08:00-12:00 Uhr


Die Telefonnummer Ihres Sachbearbeiters finden Sie unter dem Menüpunkt "Zuständige Stelle".


Häufig gestellte Fragen

Bei einer Verlängerung müssen Sie nachweisen, dass Sie

  • Ihre Ausbildung nicht unangemessen verzögern und
  • die durchschnittliche Ausbildungsdauer nicht überschreiten.

  • Verlängerung um bis zu drei Monate: 96,00 €
  • Verlängerung um mehr als drei Monate: 93,00 €

Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer müssen Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen.

  • Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
  • Anschließend erhalten Sie entweder die gewünschte Verlängerung oder einen Ablehnungsbescheid. 

Aufenthalt, Aufenthaltstitel, Ausbildung, Ausländer