Online-Antrag auf Ausgrabung/Umbettung

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Eine Leiche kann nach § 15 BestattG vor Ablauf der Mindestruhe ausgegraben bzw. umgebettet werden. Hierfür ist eine Genehmigung erforderlich.

Die Umbettung ist nur aus einem wichtigen Grund möglich.

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26603 Aurich
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Häufig gestellte Fragen

Die Gebühr wird gem. der Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) Nr. 56.15 nach Zeitaufwand berechnet. Danach beträgt die Gebühr mindesten 45,00 Euro und höchsten 250,00 Euro.


  • Personalausweis der/des Antragsberechtigten
  • Nachweise über die Antragsberechtigung (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden)
  • Kopie der Sterbeurkunde
  • Willenserklärung des Verstorbenen hinsichtlich der Bestattung (sofern vorhanden)
  • Stellungnahmen der Friedhofsträger (abgebender und aufnehmender Friedhofsträger)

Umbettung, Grab, Urne, Ausgrabung, Bestattung