Dienstleistung
Ausgrabung oder Umbettung
Eine Leiche kann nach § 15 BestattG vor Ablauf der Mindestruhe ausgegraben bzw. umgebettet werden. Hierfür ist eine Genehmigung erforderlich.
Die Umbettung ist nur aus einem wichtigen Grund möglich.
Einrichtung
Amt für Gesundheitswesen
Adresse
Extumer Weg 29
26603 Aurich
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Adresse
Neuer Weg 36-37
26506 Norden
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26506 Norden
Servicezeiten
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Fax
04941/16-5349
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Hinweis
Standort Aurich
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Fax
04941/16-5399
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Hinweis
Standort Norden
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Telefon
04941/16-5350
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Hinweis
Standort Norden
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Telefon
04941/16-5300
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Hinweis
Standort Aurich
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Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr wird gem. der Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) Nr. 56.15 nach Zeitaufwand berechnet. Danach beträgt die Gebühr mindesten 45,00 Euro und höchsten 250,00 Euro.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis der/des Antragsberechtigten
- Nachweise über die Antragsberechtigung (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden)
- Kopie der Sterbeurkunde
- Willenserklärung des Verstorbenen hinsichtlich der Bestattung (sofern vorhanden)
- Stellungnahmen der Friedhofsträger (abgebender und aufnehmender Friedhofsträger)
Schlagwörter
Umbettung, Grab, Urne, Ausgrabung, Bestattung
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr wird gem. der Allgemeine Gebührenordnung (AllGO) Nr. 56.15 nach Zeitaufwand berechnet. Danach beträgt die Gebühr mindesten 45,00 Euro und höchsten 250,00 Euro.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis der/des Antragsberechtigten
- Nachweise über die Antragsberechtigung (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden)
- Kopie der Sterbeurkunde
- Willenserklärung des Verstorbenen hinsichtlich der Bestattung (sofern vorhanden)
- Stellungnahmen der Friedhofsträger (abgebender und aufnehmender Friedhofsträger)
Schlagwörter
Umbettung, Grab, Urne, Ausgrabung, Bestattung