Dienstleistung
Ausnahme § 70 StVZO
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Ausnahmegenehmigungen nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) werden für Kraftfahrzeuge und ihre Kombinationen benötigt, die aufgrund ihrer Maße (Länge, Höhe, Breite), Gewichte (Achslasten, Gesamtmassen), Ausrüstung oder in sonstiger Weise von den Vorschriften der StVZO abweichen.
Sollte Sie bei Ihrem Kraftfahrzeug Änderungen vorgenommen haben (Beleuchtung, Federung etc.) ist eine Einzelausnahme gem. § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu stellen.
Sollten bei einer Fahrzeugkombination die Maße, Gewichte, Ausrüstung oder sonstiges von den Vorschriften des § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) abweichen ist ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zustellen.
Bei beiden Anträgen ist ein Gutachten eines Sachverständigen (TÜV) über die vorhandenen Abweichungen vorzulegen.
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Termine für persönliche Vorsprache nach Vereinbarung
04941/16-3697
04941/16-3603
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gutachten § 70 StVZO im Original beifügen
Bei Antrag für eine Fahrzeugkombination zusätzlich:
- Versicherungsbestätigung (Seite 3 des Antrages)
- Erklärung des Antragsstellers (Seite 2 des Antrages)
Welche Gebühren fallen an?
Dauerausnahmegenehmigungen
- Für ein Fahrzeug bzw. Zug (6 Jahre) 280,00 €
- Für ein Fahrzeug bzw. Zug (12 Jahre) 560,00 €
- Für überbreite land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und ihre Anhänger, Arbeitsgeräte, Anbaugeräte, Mähdrescher sowie für Gabelstapler, o.ä. (3 Jahre) 167,00 €
- Für überbreite land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und ihre Anhänger, Arbeitsgeräte, Anbaugeräte, Mähdrescher sowie für Gabelstapler, o.ä. (6 Jahre) 334,00 €
- Touristenbahnen 167,00 €
- PKW, Krad (Einzeldauergenehmigungen auf Widerruf) 33,00 €
- Jede weitere gleiche Genehmigung zu 1.1, 1.2, 1.3. 1.4 111,00 €
- Einzelfahrten 67,00 €
Schlagwörter
Zulassung, Abweichung, § 70 StVZO, Ausnahme
- Gutachten § 70 StVZO im Original beifügen
Bei Antrag für eine Fahrzeugkombination zusätzlich:
- Versicherungsbestätigung (Seite 3 des Antrages)
- Erklärung des Antragsstellers (Seite 2 des Antrages)
Dauerausnahmegenehmigungen
- Für ein Fahrzeug bzw. Zug (6 Jahre) 280,00 €
- Für ein Fahrzeug bzw. Zug (12 Jahre) 560,00 €
- Für überbreite land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und ihre Anhänger, Arbeitsgeräte, Anbaugeräte, Mähdrescher sowie für Gabelstapler, o.ä. (3 Jahre) 167,00 €
- Für überbreite land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und ihre Anhänger, Arbeitsgeräte, Anbaugeräte, Mähdrescher sowie für Gabelstapler, o.ä. (6 Jahre) 334,00 €
- Touristenbahnen 167,00 €
- PKW, Krad (Einzeldauergenehmigungen auf Widerruf) 33,00 €
- Jede weitere gleiche Genehmigung zu 1.1, 1.2, 1.3. 1.4 111,00 €
- Einzelfahrten 67,00 €