Dienstleistung
Ausnahmegenehmigung vom Zonenhalteverbot auf der Insel Norderney
Auf der Insel Norderney ist das Parken im öffentlichen Verkehrsraum in gekennzeichneten Flächen für 30 Minuten erlaubt.
Sollten Sie beispielsweise wegen eines Umzuges oder wegen Handwerkerarbeiten länger Parken müssen, stellen Sie bitte einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Zonenhalteverbot auf der Insel Norderney.
Einrichtung
Verkehrssicherheit
Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Servicezeiten
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Termine für persönliche Vorsprache nach Vereinbarung
Fax
04941/16-3697
04941/16-3697
Telefon
04941/16-3603
04941/16-3603
E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllter Antrag
- Fahrzeugschein
Welche Gebühren fallen an?
Tagesgebühr 12,00 €, weiteres FZ 12,00 €
Zwei-Tagesgebühr 12,00 €, weiteres FZ 12,00 €
Monatsgebühr 25,00 €, weiteres FZ 12,00 €
Drei-Monats-Gebühr 40,00 €, weiteres FZ 12,00 €
Jahresgebühr 65,00 €, weiteres FZ 12,00 €
Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist der Halter / Eigentümer des Fahrzeugs
Schlagwörter
Norderney, Zonenhalteverbot
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllter Antrag
- Fahrzeugschein
Welche Gebühren fallen an?
Tagesgebühr 12,00 €, weiteres FZ 12,00 €
Zwei-Tagesgebühr 12,00 €, weiteres FZ 12,00 €
Monatsgebühr 25,00 €, weiteres FZ 12,00 €
Drei-Monats-Gebühr 40,00 €, weiteres FZ 12,00 €
Jahresgebühr 65,00 €, weiteres FZ 12,00 €
Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist der Halter / Eigentümer des Fahrzeugs
Schlagwörter
Norderney, Zonenhalteverbot