Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Ziel des BAföG ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine schulische Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern. 

 

Dem Grunde nach gefördert werden kann der Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulen, Kollegs und Berufsoberschulen. Um zu erfahren, ob Ihre schulische Ausbildung förderungsfähig ist, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. 

 

Für Studenten an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen sind die jeweiligen Studentenwerke zuständig. 

 

Aufgrund der vielen individuellen Voraussetzungen empfehlen wir Ihnen, sich vor der Antragstellung während der Sprechzeiten telefonisch beraten zu lassen. Sollten Sie zum Online-Antrag oder den Formblättern Fragen haben, wenden Sie sich bitte gerne an uns.

 

Bedenken Sie bitte, dass Sie durch eine rechtzeitige Antragstellung (mindestens 3 Monate vor Beginn der Ausbildung) und durch einen möglichst vollständigen Antrag selbst die Dauer der Bearbeitungszeit entscheidend mitbestimmen können. Bitte fügen Sie die erforderlichen Belege und Nachweise bei. Erst wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kann über den Antrag entschieden werden.

Welche Unterlagen Sie in Ihrem individuellen Fall für die Antragsstellung einreichen müssen, erfahren Sie während des Online-Antragsprozesses. Darüber hinaus kann es hilfreich sein, weitere Unterlagen zur Hand zu haben, wenn Sie den Antrag bearbeiten. Das kann die Bearbeitungszeit für Sie verkürzen. Zu diesen Unterlagen gehören zum Beispiel:

  • Informationen zu Ihrer Bankverbindung (IBAN und Bankinstitut)
  • ein tabellarischer Lebenslauf mit Informationen zu Ihrem schulischen und beruflichen Werdegang
  • Informationen zu Ihren Vermögensgegenständen (zum Beispiel zu Barguthaben, Bank- und Sparguthaben und zu Eigentum)
  • Informationen zu Ihrer Einkommenssituation während des Bewilligungszeitraums (zum Beispiel Bruttoeinnahmen aus Arbeitsverhältnissen, Praktikumsvergütungen oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
  • falls sie nicht über eine gesetzliche Krankenversicherung familienversichert sind: Ihre Steueridentifikationsnummer

 

Bei schriftlicher Antragstellung ergeben sich die einzureichenden Unterlagen aus den Formblättern:

  • Formblatt 01 - Antrag auf Ausbildungsförderung
  • Formblatt 02 - Bescheinigung von Ihrer Ausbildungsstätte
  • Formblatt 03 - Einkommenserklärung von jeder Person

 

Nur wenn zutreffend:

  • Formblatt 04 - Kinder der auszubildenden Person
  • Formblatt 07 - Aktualisierung des Einkommens
  • Formblatt 08 - Antrag auf Vorausleistung

 

Die Beantwortung sämtlicher Fragen in den Formblättern ist erforderlich für die Feststellung Ihres Anspruchs auf Ausbildungsförderung.


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