Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. Für die Einsicht in das Bauaktenarchiv muss ein besonderes Interesse nachgewiesen werden. Aus den Bauakten können auf Antrag Fotokopien gefertigt werden.

 

Der Antrag auf Altaktenauskunft ist schriftlich in Papierform oder über die E-Mailadresse altaktenauskunft@landkreis-aurich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Aurich zu stellen.

 

 

  • Antrag auf Altaktenauskunft                              
  • Vorlage eines schriftlichen Eigentumsnachweises (z.B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag)
  • Bei Einsichtnahme durch Dritte Einverständniserklärung des Eigentümers oder Verfügungsberechtigten

Das Bauamt des Landkreises Aurich nimmt Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr. Ausgenommen hiervon sind die Städte Aurich und Norden, welche diese Aufgaben innerhalb ihres Gebietes selber wahrnehmen.


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