Dienstleistung
Bauaktenarchiv
Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. Für die Einsicht in das Bauaktenarchiv muss ein besonderes Interesse nachgewiesen werden. Aus den Bauakten können auf Antrag Fotokopien gefertigt werden.
Der Antrag auf Altaktenauskunft ist schriftlich in Papierform oder über die E-Mailadresse altaktenauskunft@landkreis-aurich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Aurich zu stellen.
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
04941/16-6099
04941/16-6041
04941/16-6042
04941/16-6043
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Altaktenauskunft
- Vorlage eines schriftlichen Eigentumsnachweises (z.B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag)
- Bei Einsichtnahme durch Dritte Einverständniserklärung des Eigentümers oder Verfügungsberechtigten
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) und dem Verwaltungskostengesetz an.
An wen muss ich mich wenden?
Das Bauamt des Landkreises Aurich nimmt Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr. Ausgenommen hiervon sind die Städte Aurich und Norden, welche diese Aufgaben innerhalb ihres Gebietes selber wahrnehmen.
Schlagwörter
Altaktenauskunft, Altakten, Bauvorlagen, Archiv, Alte Unterlagen Haus, Bauakten
- Antrag auf Altaktenauskunft
- Vorlage eines schriftlichen Eigentumsnachweises (z.B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag)
- Bei Einsichtnahme durch Dritte Einverständniserklärung des Eigentümers oder Verfügungsberechtigten
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) und dem Verwaltungskostengesetz an.
Das Bauamt des Landkreises Aurich nimmt Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde wahr. Ausgenommen hiervon sind die Städte Aurich und Norden, welche diese Aufgaben innerhalb ihres Gebietes selber wahrnehmen.