Sollte Sie eine Baustelle einrichten wollen, bei der auch der öffentliche Verkehrsraum benutzt oder beeinträchtigt wird, haben Sie vorher einen Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahme für Arbeiten im Straßenraum zu stellen.

Dieses ist u.a. auch der Fall, wenn Sie einen Baum fällen wollen und dabei Teile des Gehwegs nutzen müssen.

Auch die Lagerung von Materialen im öffentlichen Verkehrsraum ist mit dem Vordruck zu beantragen.

  • ausgefüllter Antrag
  • Lageplan der Baustelle mit Straßenbezeichnungen und Größenangaben

je nach Art und Umfang der Baustelle unterschiedlich


Antragsberechtigt sind Bauunternehmer


Baustelle