Für die gewerbliche Beförderung von lebenden Wirbeltieren ist gem. Art. 17 der VO (EG) Nr. 1/2005 ein Befähigungsnachweis erforderlich.

 

Hiervon ausgenommen sind:

 

Tiere in ihren eigenen landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder Transportmitteln in Fällen transportieren, in denen aus geografischen Gründen ein Transport im Rahmen der jahreszeitlich bedingten Wanderhaltung bestimmter Tierarten erforderlich ist

  • Transporte von Tiere durch Landwirte mit eigenen Fahrzeugen oder Transportmitteln, die aus geografischen Gründen im Rahmen der jahreszeitlich bedingten Wanderhaltung bestimmter Tierarten erforderlich sind (z. B. Wanderschafherden, Weidewechsel)
  • Transporte der eigenen Tiere von Landwirten mit eigenen Fahrzeugen oder Transportmitteln über eine Entfernung von weniger als 50 km von ihrem Betrieb aus
  • Transporte von Tieren ohne wirtschaftlichen Hintergrund
  • Transporte von Tieren unter Anleitung eines Tierarztes unmittelbar in eine oder aus einer Tierklinik oder Tierarztpraxis heraus
  • Antrag auf Ausstellung eines Befähigungsnachweises zum Transport von Tieren
  • Bescheinigung über den Lehrgang zur Erlangung des Befähigungsnachweises
  • Nachweis über eine berufliche Tätigkeit im Tiertransport und einen Sachkundenachweis nach der alten nationalen Tierschutztransportverordnung oder einen Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung zum Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Fleischer oder Tierwirt bzw. ein Studium der Landwirtschaft oder Tiermedizin und entsprechender Tätigkeit in diesen Bereichen oder Nachweis ausreichender Erfahrung im Umgang mit und beim Transport von Tieren z. B. durch die Tätigkeit als Nebenerwerbslandwirt

  • Tätigkeit im Bereich Tiertransport und Sachkundenachweis nach der alten nationalen Tierschutztransportverordnung

oder

  • abgeschlossene Ausbildung zum Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Fleischer oder Tierwirt bzw. Studium der Landwirtschaft oder Tiermedizin und entsprechende Tätigkeit

oder

  • ausreichende nachweisbare Erfahrung im mit Tieren und beim Transport von Tieren durch entsprechende Tätigkeit

 


Befähigungsnachweis Tiertransport, Fahrer von Tiertransporten, Beförderung von Tieren