Dienstleistung
Befähigungsnachweises zum Transport von Tieren
Für die gewerbliche Beförderung von lebenden Wirbeltieren ist gem. Art. 17 der VO (EG) Nr. 1/2005 ein Befähigungsnachweis erforderlich.
Hiervon ausgenommen sind:
Tiere in ihren eigenen landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder Transportmitteln in Fällen transportieren, in denen aus geografischen Gründen ein Transport im Rahmen der jahreszeitlich bedingten Wanderhaltung bestimmter Tierarten erforderlich ist
- Transporte von Tiere durch Landwirte mit eigenen Fahrzeugen oder Transportmitteln, die aus geografischen Gründen im Rahmen der jahreszeitlich bedingten Wanderhaltung bestimmter Tierarten erforderlich sind (z. B. Wanderschafherden, Weidewechsel)
- Transporte der eigenen Tiere von Landwirten mit eigenen Fahrzeugen oder Transportmitteln über eine Entfernung von weniger als 50 km von ihrem Betrieb aus
- Transporte von Tieren ohne wirtschaftlichen Hintergrund
- Transporte von Tieren unter Anleitung eines Tierarztes unmittelbar in eine oder aus einer Tierklinik oder Tierarztpraxis heraus
Einrichtung
Tiertransporte
Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Servicezeiten
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Fax
04941/16-3999
04941/16-3999
Telefon
04941/16-3913
04941/16-3913
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Ausstellung eines Befähigungsnachweises zum Transport von Tieren
- Bescheinigung über den Lehrgang zur Erlangung des Befähigungsnachweises
- Nachweis über eine berufliche Tätigkeit im Tiertransport und einen Sachkundenachweis nach der alten nationalen Tierschutztransportverordnung oder einen Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung zum Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Fleischer oder Tierwirt bzw. ein Studium der Landwirtschaft oder Tiermedizin und entsprechender Tätigkeit in diesen Bereichen oder Nachweis ausreichender Erfahrung im Umgang mit und beim Transport von Tieren z. B. durch die Tätigkeit als Nebenerwerbslandwirt
Welche Gebühren fallen an?
25,00 €
Voraussetzungen
- Tätigkeit im Bereich Tiertransport und Sachkundenachweis nach der alten nationalen Tierschutztransportverordnung
oder
- abgeschlossene Ausbildung zum Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Fleischer oder Tierwirt bzw. Studium der Landwirtschaft oder Tiermedizin und entsprechende Tätigkeit
oder
- ausreichende nachweisbare Erfahrung im mit Tieren und beim Transport von Tieren durch entsprechende Tätigkeit
Schlagwörter
Befähigungsnachweis Tiertransport, Fahrer von Tiertransporten, Beförderung von Tieren
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Ausstellung eines Befähigungsnachweises zum Transport von Tieren
- Bescheinigung über den Lehrgang zur Erlangung des Befähigungsnachweises
- Nachweis über eine berufliche Tätigkeit im Tiertransport und einen Sachkundenachweis nach der alten nationalen Tierschutztransportverordnung oder einen Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung zum Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Fleischer oder Tierwirt bzw. ein Studium der Landwirtschaft oder Tiermedizin und entsprechender Tätigkeit in diesen Bereichen oder Nachweis ausreichender Erfahrung im Umgang mit und beim Transport von Tieren z. B. durch die Tätigkeit als Nebenerwerbslandwirt
Welche Gebühren fallen an?
25,00 €
Voraussetzungen
- Tätigkeit im Bereich Tiertransport und Sachkundenachweis nach der alten nationalen Tierschutztransportverordnung
oder
- abgeschlossene Ausbildung zum Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Fleischer oder Tierwirt bzw. Studium der Landwirtschaft oder Tiermedizin und entsprechende Tätigkeit
oder
- ausreichende nachweisbare Erfahrung im mit Tieren und beim Transport von Tieren durch entsprechende Tätigkeit
Schlagwörter
Befähigungsnachweis Tiertransport, Fahrer von Tiertransporten, Beförderung von Tieren