Dienstleistung
Befahren einer Fußgängerzone auf der Insel Norderney
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer Fußgängerzone auf Norderney
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Auf der Insel Norderney ist es Verboten, die Fußgängerzone mit PKW oder LKW zu befahren. Sollten Sie dennoch die Fußgängerzone befahren müssen, z. B. zu Anlieferung von Baustellenmaterial oder wegen eines Umzuges, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone auf der Insel Norderney.
Einrichtung
Verkehrssicherheit
Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Servicezeiten
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Termine für persönliche Vorsprache nach Vereinbarung
Fax
04941/16-3697
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Telefon
04941/16-3603
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E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Fahrzeugschein
Welche Gebühren fallen an?
Einzelgenehmigung 30,00 €, weiteres FZ 12,00 €
Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist der Halter / Eigentümer des Fahrzeugs
Schlagwörter
Norderney, Fußgängerzone
Welche Unterlagen werden benötigt?
Fahrzeugschein
Welche Gebühren fallen an?
Einzelgenehmigung 30,00 €, weiteres FZ 12,00 €
Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist der Halter / Eigentümer des Fahrzeugs
Schlagwörter
Norderney, Fußgängerzone