Dienstleistung
Befahren einer Fußgängerzone auf der Insel Norderney
Auf der Insel Norderney ist es Verboten, die Fußgängerzone mit PKW oder LKW zu befahren. Sollten Sie dennoch die Fußgängerzone befahren müssen, z. B. zu Anlieferung von Baustellenmaterial oder wegen eines Umzuges, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone auf der Insel Norderney.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Fahrzeugschein
Welche Gebühren fallen an?
Einzelgenehmigung 30,00 €, weiteres FZ 12,00 €
Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist der Halter / Eigentümer des Fahrzeugs
Schlagwörter
Norderney, Fußgängerzone