Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer Fußgängerzone auf Norderney

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Auf der Insel Norderney ist es Verboten, die Fußgängerzone mit PKW oder LKW zu befahren. Sollten Sie dennoch die Fußgängerzone befahren müssen, z. B. zu Anlieferung von Baustellenmaterial oder wegen eines Umzuges, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone auf der Insel Norderney.

 

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