Dienstleistung
Behältergemeinschaft gründen
Für mehrere Eigentümer besteht die Möglichkeit, die Abfallbehälter gemeinsam mit den Nachbarn zu benutzen und sich auf freiwilliger Basis zu einer Behältergemeinschaft zusammenzuschließen.
Auch Eigentümer/Vermieter mit mehreren Wohnungen bzw. Wohneinheiten haben die Möglichkeit, anfallende Abfälle mehrerer Wohnungen über gemeinsame Behälter zur Abfuhr bereitzustellen.
Hinweis: Die gemeinsame Nutzung der Abfallbehälter wirkt sich nicht auf die Abfallgebühren aus; diese werden nach wie vor pro angemeldetem Haushalt abgerechnet. Die jährlichen Pflichtentleerungen (4 x Bioabfall und 2 x Restabfall pro Haushalt) werden pro Abfallfraktion zusammenaddiert.
Einrichtung
Abfallwirtschaftsbetrieb Abfallberatung
Holtmeedeweg 6
26629 Großefehn
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
04941/16-7070
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf eine Behältergemeinschaft
Schlagwörter
Behältergemeinschaft, Tonnen, Abfalltonnen, Gemeinsame Nutzung Abfallbehälter, Tonnen zusammen nutzen, Tonnen teilen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf eine Behältergemeinschaft