Dienstleistung
Behältergemeinschaft gründen
Für mehrere Eigentümer besteht die Möglichkeit, die Abfallbehälter gemeinsam mit den Nachbarn zu benutzen und sich auf freiwilliger Basis zu einer Behältergemeinschaft zusammenzuschließen.
Auch Eigentümer/Vermieter mit mehreren Wohnungen bzw. Wohneinheiten haben die Möglichkeit, anfallende Abfälle mehrerer Wohnungen über gemeinsame Behälter zur Abfuhr bereitzustellen.
Hinweis: Die gemeinsame Nutzung der Abfallbehälter wirkt sich nicht auf die Abfallgebühren aus; diese werden nach wie vor pro angemeldetem Haushalt abgerechnet. Die jährlichen Pflichtentleerungen (4 x Bioabfall und 2 x Restabfall pro Haushalt) werden pro Abfallfraktion zusammenaddiert.
Holtmeedeweg 6
26629 Großefehn
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
04941/16-7070
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf eine Behältergemeinschaft
Schlagwörter
Behältergemeinschaft, Tonnen, Abfalltonnen, Gemeinsame Nutzung Abfallbehälter, Tonnen zusammen nutzen, Tonnen teilen
Antrag auf eine Behältergemeinschaft