Dienstleistung
Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
Die Grundqualifikation müssen Fahrer und Fahrerinnen im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr nachweisen.
Dies gilt für alle, die ihre Fahrerlaubnis neu erworben haben oder erwerben und zwar in der
- Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D oder DE (Bus) ab dem 10. September 2008 oder
- Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE (LKW) ab dem 10. September 2009.
Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis schon davor erhalten, müssen Sie keine Grundqualifikation nachweisen ("Besitzstand").
Die Grundqualifikation besteht aus besonderen tätigkeitsbezogenen Fertigkeiten und Kenntnissen (z.B. Technik, Verkehrssicherheit, rationeller Kraftstoffverbrauch, Lenk- und Ruhezeiten, Gesundheit).
Ihre Kenntnisse müssen Sie alle fünf Jahre im Rahmen einer Weiterbildung erneuern.
Als Nachweis der Grundqualifikation trägt die Führerscheinstelle die "Schlüsselzahl 95" in Ihren Führerschein ein.
Hinweis: Fahrten zu bestimmten Zwecken sind ausgenommen. Dazu zählen beispielsweise
- Polizeifahrzeuge, Feuerwehr, Notfallrettung durch anerkannte Rettungsdienste, die Beförderungen im Rahmen ihrer Aufgaben ausführen
- land- und forstwirtschaftlicher Verkehr
- Handwerksbetriebe und Kleingewerbetreibende, wenn sie Material oder Ausrüstung für die Berufsausübung transportieren
- Es darf sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handeln.
- Leerfahrten, das heißt Fahren von Fahrzeugen ohne Güter oder Fahrgäste.
Korbweidenstraße 13
26605 Aurich
Stellmacherstraße 23
26506 Norden
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Termine für persönliche Vorsprache nach Vereinbarung
04941/16-3699
04941/16-3600
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis (Name geändert) oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Führerschein
- ein biometrisches Passfoto
- Zertifikat über das Modul im Original bzw. eine Bescheinigung nach Anlage 7a oder 7b
Welche Gebühren fallen an?
Max. Gebühren nach GebOst: 43,70 € (bitte zahlen Sie per EC-Karte)
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Eintragung der "Schlüsselzahl 95" in den Führerschein sind:
- deutsche Staatsangehörigkeit oder
- Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder
- Sie sind bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat beschäftigt.
- Sie haben eine gültige Fahrerlaubnis in den entsprechenden Klassen.
- Sie können nachweisen:
- eine erfolgreiche Prüfung bei der IHK zum Erwerb der Grundqualifikation oder
- den Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse vor dem Stichtag und den Abschluss einer Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte
Verfahrensablauf
Um die Grundqualifikation zu erhalten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie absolvieren die (dreijährige) Berufsausbildung zum "Berufskraftfahrer" beziehungsweise zur "Berufskraftfahrerin" oder zur "Fachkraft im Fahrbetrieb".
- Sie legen eine Prüfung zur Grundqualifikation ohne Vorbereitungskurs ab.
- Sie können einen Vorbereitungskurs besuchen und anschließend die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation ablegen.
Um sich für eine der Prüfungen anzumelden, wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige IHK.
Schlagwörter
Fahrerlaubnis, 95, Weiterbildungsmodul, Schlüssel, Kennzahl, LKW
- Personalausweis (Name geändert) oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Führerschein
- ein biometrisches Passfoto
- Zertifikat über das Modul im Original bzw. eine Bescheinigung nach Anlage 7a oder 7b
Max. Gebühren nach GebOst: 43,70 € (bitte zahlen Sie per EC-Karte)
Voraussetzungen für die Eintragung der "Schlüsselzahl 95" in den Führerschein sind:
- deutsche Staatsangehörigkeit oder
- Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder
- Sie sind bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat beschäftigt.
- Sie haben eine gültige Fahrerlaubnis in den entsprechenden Klassen.
- Sie können nachweisen:
- eine erfolgreiche Prüfung bei der IHK zum Erwerb der Grundqualifikation oder
- den Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse vor dem Stichtag und den Abschluss einer Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte
Um die Grundqualifikation zu erhalten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie absolvieren die (dreijährige) Berufsausbildung zum "Berufskraftfahrer" beziehungsweise zur "Berufskraftfahrerin" oder zur "Fachkraft im Fahrbetrieb".
- Sie legen eine Prüfung zur Grundqualifikation ohne Vorbereitungskurs ab.
- Sie können einen Vorbereitungskurs besuchen und anschließend die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation ablegen.
Um sich für eine der Prüfungen anzumelden, wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige IHK.