Dienstleistung
Besitz von Polioviren Anzeige
Natürliche oder juristische Personen, die die tatsächliche Sachherrschaft über Polioviren oder Material, das möglicherweise Polioviren enthält, haben (Besitzer), haben dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss Angaben zu der Einrichtung, zu der verantwortlichen Person, zu der Art und der Menge der Polioviren oder des Materials sowie zu dem damit verfolgten Zweck enthalten.
Einrichtung
Amt für Gesundheitswesen
Adresse
Extumer Weg 29
26603 Aurich
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26603 Aurich
Adresse
Neuer Weg 36-37
26506 Norden
Neuer Weg 36-37
26506 Norden
Servicezeiten
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Fax
04941/16-5349
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Hinweis
Standort Aurich
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Fax
04941/16-5399
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Hinweis
Standort Norden
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Telefon
04941/16-5350
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Hinweis
Standort Norden
Standort Norden
Telefon
04941/16-5300
04941/16-5300
Hinweis
Standort Aurich
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Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.
Schlagwörter
Gesundheitsaufsicht, Polioviren
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.
Schlagwörter
Gesundheitsaufsicht, Polioviren