Wohnobjekte ab fünf Wohneinheiten und Gewerbebetriebe haben die Möglichkeit, 660 oder 1.100 Liter Müllgroßbehälter in Anspruch zu nehmen. Diese sind durch den Objekteigentümer / die Objekteigentümerin oder der damit beauftragten Einrichtung beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Aurich zu bestellen.

 

Großbehälter für Papier und Leichtstoffverpackungen werden kostenlos leihweise zur Verfügung gestellt - die Leerungen erfolgen ebenfalls kostenlos. Für Bioabfall- und Restabfall-Großbehälter fällt eine monatliche Miete an; die Leerungen sind gebührenpflichtig (s.u.). Der Leerungsrhythmus der Großbehälter kann im Antragsformular festgelegt werden.

 

Hinweis: Bei Gewerbebetrieben wird die jährliche Grundgebühr an das vorgehaltene Restabfallvolumen angepasst, die in der Abfallgebührensatzung des Landkreises Aurich festgelegt ist (s.u.). Gewerbetreibende haben nicht in jedem Fall Anspruch auf Großbehälter. Wir beraten Sie gern.

Müllgroßbehälter - Festland und Norderney

Die Miete pro Bio- oder Restabfallgroßbehälter beträgt jährlich 84,00 € (Jahresgebühr inkl. USt.).

Abfallgroßbehälter für Papier- und Leichtstoffverpackungen werden leihweise/mietfrei zur Verfügung gestellt.

Es fällt zudem eine Auslieferungspauschale an. Die Lieferung erfolgt nach Bestellungseingang und gegen Zahlung einer Anfahrtspauschale in Höhe von 20,00 € (inkl. MwSt.) innerhalb von 10 Werktagen nach Bestellungs- und Zahlungseingang.

 

Das Entgelt ist auf das Konto der

MKW GmbH & Co. KG,

IBAN: DE47 2835 0000 0018 0075 59,

BIC: BRLADE21ANO (Sparkasse Aurich-Norden)

unter dem Stichwort „MGB Auslieferung“ sowie der Lieferanschrift zu überweisen. 

 

Müllgroßbehälter - Juist und Baltrum

Die Miete pro Bio- oder Restabfallgroßbehälter beträgt monatlich 16,00 € (zzgl. USt.)

Den Termin für die Auslieferung der Abfallbehälter sowie den gewünschten Abfuhrrhythmus (wöchentlich, vierzehntäglich, monatlich oder auf Abruf) erfolgt in Absprache mit dem Personal auf den Wertstoffhöfen Baltrum bzw. Juist. 

Der Betrag wird halbjährlich zum 30.06. bzw. zum Ende des Geschäftsjahres (31.12.) vom Konto abgebucht. Hierzu ist das dem Antrag anliegende SEPA-Lastschriftmandat auszufüllen.


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