Dienstleistung
Bienenwanderung
Wandern in diesem Zusammenhang bezeichnet in der Imkerei das Verstellen von Bienenvölkern an einen anderen Standort. Dabei werden Bienenvölker mitsamt der Beuten (Bienenstock) verschlossen und mit Fahrzeugen an einen anderen Standort gefahren. Dies wird unter anderem praktiziert, um verschiedene Trachten zu nutzen.
Dazu ist es erforderlich, dass der Imker für sein Vorhaben eine sogenannte Wanderkarte ausfüllt und sich mit dem Grundstückseigentümer der Flächen, auf die er seine Bienenvölker abstellen will, einigt. Die Wanderkarte ist über den Wanderwart der örtlichen Imkervereine dem Veterinäramt zuzuleiten, damit die notwendige Genehmigung erteilt werden kann. Die mit dem Genehmigungsvermerk versehene Karte muss der Imker anschließend für die Dauer der Wanderung am Bienenstand anbringen.
Die Karte mit den Gebietsaufteilungen der Wanderwarte finden sie hier.
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
04941/16-3999
04941/16-3912
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wanderkarte
- Gesundheitszeugnis (sofern Sie aus einem anderen Landkreis hierher wandern)
Welche Gebühren fallen an?
Für die Ausstellung einer Wanderkarte werden keine Gebühren erhoben.
Voraussetzungen
Die Wanderkarte muss vollständig ausgefüllt und vom zuständigen Wanderwart unterschrieben zur Unterschrift beim Veterinäramt eingereicht werden.
Schlagwörter
Bienen, Bienenwanderung, Wanderantrag, Wanderkarte, Tierseuchen, Faulbrut, Amerikanische Faulbrut
- Wanderkarte
- Gesundheitszeugnis (sofern Sie aus einem anderen Landkreis hierher wandern)
Für die Ausstellung einer Wanderkarte werden keine Gebühren erhoben.
Die Wanderkarte muss vollständig ausgefüllt und vom zuständigen Wanderwart unterschrieben zur Unterschrift beim Veterinäramt eingereicht werden.