Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur Wanderung mit Bienen

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Wandern in diesem Zusammenhang bezeichnet in der Imkerei das Verstellen von Bienenvölkern an einen anderen Standort. Dabei werden Bienenvölker mitsamt der Beuten (Bienenstock) verschlossen und mit Fahrzeugen an einen anderen Standort gefahren. Dies wird unter anderem praktiziert, um verschiedene Trachten zu nutzen.

 

Dazu ist es erforderlich, dass der Imker für sein Vorhaben eine sogenannte Wanderkarte ausfüllt und sich mit dem Grundstückseigentümer der Flächen, auf die er seine Bienenvölker abstellen will, einigt. Die Wanderkarte ist über den Wanderwart der örtlichen Imkervereine dem Veterinäramt zuzuleiten, damit die notwendige Genehmigung erteilt werden kann. Die mit dem Genehmigungsvermerk versehene Karte muss der Imker anschließend für die Dauer der Wanderung am Bienenstand anbringen.

 

Die Karte mit den Gebietsaufteilungen der Wanderwarte finden sie hier.

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Servicezeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr

Fr. 08:00-12:00 Uhr


Fax
04941/16-3999
Telefon
04941/16-3912

Häufig gestellte Fragen

  • Wanderkarte
  • Gesundheitszeugnis (sofern Sie aus einem anderen Landkreis hierher wandern)

Für die Ausstellung einer Wanderkarte werden keine Gebühren erhoben.


Die Wanderkarte muss vollständig ausgefüllt und vom zuständigen Wanderwart unterschrieben zur Unterschrift beim Veterinäramt eingereicht werden.


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