Im Landkreis Aurich wird im Trockenabbauverfahren hauptsächlich Sand und Kies in etwas geringerem Umfang Ton sowie Torf in den Hochmooren abgebaut. Bei dieser Abbaumethode wird bei der Gewinnung der Bodenschätze kein Grundwasser freigelegt. Im Landkreis Aurich findet Trockenabbau ausschließlich im Übertageabbau statt. Der Abbau von Boden (Sand, Kies) auf einer Fläche von mehr als 30 m² und oberhalb des Grundwassers bedarf nach § 8 des Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) der Genehmigung. Bei kleineren Flächen ist keine Bodenabbaugenehmigung erforderlich. In der Regel ist ein Plangenehmigungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Da ein Bodenabbauvorhaben in der Regel einen Eingriff im Sinne von § 14 des Bundesnaturschutzgesetzes darstellt, sind neben notwendigen Unterlagen auch umfassende Datenerhebungen über die einzelnen Schutzgüter des Naturhaushaltes wie Boden, Wasser, Klima, Luft, Flora, Fauna und Landschaftsbild einzureichen. Anhand derer kann dann das Vorhaben hinsichtlich seiner Beeinträchtigungen auf diese Schutzgüter beurteilt werden. Das Vorhaben darf dem Naturschutzrecht, dem Baurecht und sonstigem öffentlichen Recht nicht widersprechen. Die naturschutzrechtliche Genehmigung schließt die Baugenehmigung mit ein.

 

Sollte durch den geplanten Bodenabbau ein Gewässer angelegt oder Grundwasser freigelegt werden, ist eine Planfeststellung nach dem Wasserhaushaltsgesetz zu beantragen.

In diesem Fall ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Unteren Wasserbehörden, 04941/166630 oder 04941/166648 erforderlich, um den Umfang der Antragsunterlagen und die vorgesehenen Verfahrensschritte zu klären.


Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Allgemeinen Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO) Ziff. 64.2.5 ff. an


Der Landkreis Aurich setzt als Untere Naturschutzbehörde die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege um.

 

Sollte durch den geplanten Bodenabbau ein Gewässer angelegt oder Grundwasser freigelegt werden, ist eine Planfeststellung nach dem Wasserhaushaltsgesetz zu beantragen. In diesem Fall ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Unteren Wasserbehörden, 04941/166630 oder 04941/166648 erforderlich.


Abbau, Trockenabbau, Gewinnung von Bodenschätzen