Soweit Sie Leistungen nach dem SGB II erhalten, ist der sogenannte Regelbedarf Teil Ihrer Leistungen. Die Höhe des Regelbedarfs hängt von Ihrem Alter und der aktuellen familiären Situation ab.


Der Regelbedarf ist ein pauschaler Betrag, in dem neben den wiederkehrenden laufenden Bedarfen (z. B. Strom, Ernährung, Körperpflege) auch unregelmäßige bzw. selten auftretende Ausgaben (z. B. Reparaturen, größere Anschaffungen) berücksichtigt werden.


Die antragsbegründende Situation muss durch geeignete Unterlagen belegt werden. Das Darlehen kann als Geldbetrag aber auch als Sachleistung gewährt werden. Die gewährten Leistungen sind zweckentsprechend zu verwenden und wieder zurückzuzahlen. Die Verwendung ist durch entsprechende Unterlagen zu belegen.

Es werden je nach Antragsgrund unterschiedliche Nachweise benötigt. Um diese Hochladen zu können, halten Sie die Nachweise bitte in einem digitalen Format - idealerweise als PDF - bereit. Alternativ können Sie die Nachweise auch als Bild hochladen (.jpg-Dateien).


Darlehen für Instandhaltung und Reparatur

  • Kostenvoranschläge für die erforderlichen Reparaturarbeiten


Überbrückungsdarlehen

  • Nachweis über das zu erwartende Einkommen (z. B. Arbeitsvertrag, Rentenbescheid)


Darlehen für Mietschulden

  • Informationen und Nachweis, ob mit der vermietenden Person eine Ratenzahlung vereinbart werden konnte


Darlehen für Heizkosten

  • Informationen und Nachweis, ob mit dem Energieversorger eine Ratenzahlung vereinbart werden konnte
  • Informationen, ob ein Anbieterwechsel in Betracht kommt


Darlehen für Stromschulden 

  • Informationen und Nachweis, ob mit dem Energieversorger eine Ratenzahlung vereinbart werden konnte
  • Informationen, ob ein Anbieterwechsel in Betracht kommt
  • Bevor Sie ein Darlehen beantragen, verweisen wir hiermit auf die Informationsseite der Bundesnetzagentur. Unter dem Punkt „Was es mit einer Abwendungsvereinbarung auf sich hat und was es dabei zu beachten gilt“ gibt es Informationen zur Abwendungsvereinbarung, mit der eine Ratenzahlung beim Grundversorger möglich ist.


Darlehen für Mietkaution

  • Informationen/Nachweise zum Mietverhältnis
  • Kontodaten der vermietenden Person


Darlehen für Ersatzbeschaffung 

  • Nachweise für die erforderlichen Ersatzbeschaffungen


In jedem Fall werden Nachweise über Ihre aktuellen Guthaben bzw. das zurzeit vorhandene Vermögen benötigt. Halten Sie hierzu bitte Kontoauszüge, Kopien vorhandener Sparbücher etc. bereit. Es geht im Einzelnen um diese Punkte:

  • Angaben zu der Höhe der liquiden Mittel (Bargeld, Girokontoguthaben etc.)
  • Guthaben auf vorhandenen Sparkonten (Tagesgeldkonten, Sparbücher etc.)
  • Angaben zu anderen Vermögenswerten
  • Informationen dazu, ob man sich den Betrag von Verwandten oder Freunden leihen kann.

Es fallen keine Gebühren an.


Für die Gewährung von Darlehen bestehen mehrere rechtliche Grundlagen.


Es gibt Situationen, in denen Sie aufgrund besonderer Umstände kurzfristig mehr Geld für anfallende Bedarfe benötigen, als der Regelbedarf für Ihren individuellen Fall vorsieht und Sie diese Kosten weder selbst bezahlen noch aufschieben können. In solchen Fällen können Sie einen Antrag auf Gewährung eines Darlehens stellen. Nutzen Sie hierzu bitte das Online-Formular.


Nach Eingang des Antrags erfolgt eine Einzelfallprüfung durch das Jobcenter. Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen schriftlich per Bescheid mitgeteilt. Für eine zügige Bearbeitung ist es sehr wichtig, dass die geforderten Unterlagen vorliegen. Wenn vom Jobcenter noch Unterlagen nachzufordern sind, kann dies Verzögerungen zur Folge haben.


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