Dienstleistung
Denkmalförderrichtlinie
Aufgabe der Unteren Denkmalschutzbehörde ist es, Denkmäler, soweit möglich in ihrer Form zu erhalten. Dabei versucht sie, die frühere ostfriesische Geschichte und ihre Entwicklung in ihrem Ursprung zu schützen. Der Landkreis Aurich hat sich zur Aufgabe gemacht diese Bemühungen der Eigentümer in einem gewissen Maße zu unterstützen und die Denkmalförderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen beschlossen. Hiernach gewährt der Landkreis Aurich Zuwendungen für Maßnahmen, die der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen dienen. Dies gilt nur für Denkmale, welche sich im Zuständigkeitsbereich der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Aurich befinden. Die Richtlinie beinhaltet Kulturdenkmale einschließlich Baudenkmale in Gruppe baulicher Anlagen zu fördern (§ 3 Abs. 2 und 3 NDSchG). Dabei sollen vorrangig Gulfhöfe und Landarbeiterhäuser diese Förderung erhalten.
Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
04941/16-6099
04941/16-6080
04941/16-6083
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung von Zuwendungen nach der Denkmalförderrichtlinie fallen keine Gebühren an.
An wen muss ich mich wenden?
Die Denkmalschutzbehörde des Landkreises Aurich nimmt Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde wahr. Ausgenommen hiervon sind die Städte Aurich und Norden, welche diese Aufgaben innerhalb ihres Gebietes selber wahrnehmen.
Schlagwörter
Denkmal, Denkmalschutz, Förderung, Förderrichtlinie
Für die Erteilung von Zuwendungen nach der Denkmalförderrichtlinie fallen keine Gebühren an.
Die Denkmalschutzbehörde des Landkreises Aurich nimmt Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde wahr. Ausgenommen hiervon sind die Städte Aurich und Norden, welche diese Aufgaben innerhalb ihres Gebietes selber wahrnehmen.