Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis können Sie in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.


Achtung: 

Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

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Servicezeiten

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Termine für persönliche Vorsprache nach Vereinbarung


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04941/16-3699
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Häufig gestellte Fragen

  • gültiger Personalausweis / Aufenthaltstitel oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Führerschein der Dienstfahrerlaubnisbehörde (z. B. Bundeswehrführerschein); nach Ausscheiden aus dem Dienst Bescheinigung über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis und Dienstzeitbescheinigung (ggf. Truppenhausweis)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Passbildformat)

Max. Gebühren nach GebOst: 49,00 € (bitte zahlen Sie per EC-Karte)


dienstlich erworbene Fahrerlaubnis


Sie müssen die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis persönlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen.


Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.


Fahrerlaubnis, Führerschein