Beim Amt für Gesundheitswesen kann ein Alkohol- oder Drogenabstinenz-Kontrollprogramm anlässlich einer anstehenden MPU durchgeführt werden. Für Privatpersonen werden ausschließlich Kontrollprogramme durch Haaranalysen angeboten.

Üblicherweise wird 1 Jahr Abstinenz verlangt, bevor die Anmeldung zur MPU erfolgen kann.

 

  • Ein Drogenabstinenznachweis kann durch 2 Haaranalysen im Abstand von 6 Monaten erreicht werden, Haarlänge mindestens 6 cm
  • Ein Alkoholabstinenznachweis erfordert 4 Haaranalysen im Abstand von 3 Monaten, Haarlänge mindestens 3 cm

 

Die Probenentnahme erfolgt gemäß den Kriterien der Fahreignungsdiagnostik (CTU-Kriterien). Hierüber wird eine Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber (Proband) und dem Auftragnehmer (Amt für Gesundheitswesen) direkt vor Ort im Gesundheitsamt abgeschlossen.

Es werden jeweils etwa zwei bleistiftdicke Haarbündel kopfhautnah entnommen und zur Analyse in ein zertifiziertes Labor geschickt. Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie auf Nachfrage beim Gesundheitsamt. Die Kontaktdaten finden Sie unter der Rubrik "Einrichtung". Nutzen Sie die Kontaktdaten (E-Mail oder Telefon) auch, um einen Termin mit dem Gesundheitsamt zu vereinbaren.

  • Personalausweis
  • Bericht von der Führerscheinstelle, sofern vorhanden.

Nachfolgende Gebühren werden aktuell für einen Abstinenznachweis für jeweils eine Haaranalyse erhoben:

 

Drogenscreening (DS) 196,18 €

Erweitertes Drogenscreening 209,21 €

Ethylglucuronid (EtG) - Kontrolle Alkoholkonsum 149,93 €  

 

Für einen ärztlichen Abschlussbericht werden am Ende der vereinbarten Zeit 52,96 € berechnet.


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