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Änderungsmitteilung Elterngeld

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Erklärung zur Erwerbstätigkeit für Selbständige

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Elterngeldantrag für Geburten bis 31.03.2024

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Elterngeldantrag für Geburten ab 01.04.2024

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Mit dem Elterngeld bzw. ElterngeldPlus werden Väter und Mütter und ihre jungen Familien unterstützt. Anspruch darauf haben Eltern, die ihr Kind vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind.

 

Elterngeld

  • In den ersten 14 Monaten nach der Geburt eines Kindes, wenn alles noch neu und jeder Tag anders ist, können sich Eltern ihrem Kind widmen und erhalten 65 bis 100 Prozent ihres Gehaltes vor der Geburt. Dabei stehen mo­natlich mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro zur Verfügung.
  • Müttern und Vätern stehen zwölf Monatsbeträge zur Verfügung, die sie untereinander aufteilen können. Wenn beide Eltern das Elterngeld nutzen und ihnen Erwerbseinkommen wegfällt, wird für zwei zusätzliche Monate (Partnermonate) Elterngeld gezahlt.
  • Möchte nur ein Elternteil das Elterngeld in Anspruch nehmen, wird mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate gezahlt.
  • Eine Teilzeittätigkeit mit bis zu 32 Wochenstunden ist auch mit dem Elterngeld möglich.

 

ElterngeldPlus

  • Das ElterngeldPlus richtet sich vor allem an Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten.
  • Es berechnet sich wie das Elterngeld, beträgt aber ma­ximal die Hälfte des Elterngeldbetrags, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde.
  • Dafür wird für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein Elterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus­Monate.
  • Damit profitieren Eltern vom ElterngeldPlus auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus und gewinnen mehr Zeit für sich und ihr Kind.

 

Partnerschaftsbonus

  • Eine partnerschaftliche Aufteilung von Familie und Beruf wird mit zwei bis vier zusätzlichen ElterngeldPlus­Monaten pro Elternteil unterstützt, wenn beide Eltern in zwei bis vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig 24 bis 32 Wochen­stunden arbeiten.
  • In gleicher Weise werden auch Alleinerziehende geför­dert: Arbeiten sie in zwei bis vier aufeinanderfolgenden Monaten in Teilzeit zwischen 24 und 32 Wochenstunden, erhalten sie ebenfalls die zusätzlichen ElterngeldPlus­Monate.

 

Für die Berechnung Ihres Anspruches auf Elterngeld bzw. ElterngeldPlus stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen der Elterngeldstelle gerne zu Verfügung.

 

Alternativ können Sie sich Ihren Anspruch auch durch den Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend online berechnen lassen und zudem weitergehende Informationen abrufen.

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Servicezeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr

Fr. 08:00-12:00 Uhr


Fax
04941/16-5199
Telefon
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Telefon
04941/16-5135

Häufig gestellte Fragen

  • Ausgefüllter Antrag (von beiden Elternteilen unterschrieben)
  • Geburtsbescheinigung für die Beantragung von Elterngeld
  • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld nach Geburt (ggfs. Negativbescheinigung bei Nichtbezug)

 

 

Außerdem benötigen wir für die Bearbeitung folgende Unterlagen in Kopie:

 

  • Bescheinigung der Elternzeit durch den Arbeitgeber, lebensmonatlich
  • mtl. Verdienstbescheinigungen 12 Monate vor der Geburt
  • mtl. Verdienstbescheinigungen 12 Monate vor der Mutterschutzfrist
  • Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraumes (bei Selbstständigkeit, Gewerbe, Freiberuflicher Tätigkeit)
  • Aufenthaltserlaubnis / Ausweis (EU)

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