ElterngeldDigital


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Änderungsmitteilung Elterngeld


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Erklärung zur Erwerbstätigkeit für Selbständige


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Elterngeldantrag für Geburten bis 31.03.2024


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Elterngeldantrag für Geburten ab 01.04.2024


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Elterngeld ist eine Leistung für die Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, sich Zeit für die Betreuung und Erziehung zu nehmen und für diese Zeit einen finanziellen Ausgleich schaffen. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Elterngeld gibt es jedoch auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

 

Elterngeld gibt es in 3 Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

Diese Varianten können Sie miteinander kombinieren.


Weitergehende Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten Sie über das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.


Mithilfe des Elterngeldrechners können Sie online Ihren voraussichtlichen Anspruch berechnen lassen.

Die Mitarbeiter:innen der Elterngeldstelle beraten Sie gerne. Nehmen Sie für eine notwendige Beratung bitte vorab per E-Mail Kontakt zu uns auf. Die Sachbearbeitung wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, damit unnötige Wartezeiten vermieden werden können. Hierfür ist es hilfreich, wenn Sie für die Kontaktaufnahme eine Telefon- bzw. Handynummer angeben.

 

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Servicezeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr

Fr. 08:00-12:00 Uhr


Fax
04941/16-5199
Telefon
04941/16-5136
Telefon
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Telefon
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04941/16-5192
Telefon
04941/16-5135

Häufig gestellte Fragen

  • Ausgefüllter Antrag (von beiden Elternteilen unterschrieben)
  • Geburtsbescheinigung für die Beantragung von Elterngeld
  • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld nach Geburt (ggfs. Negativbescheinigung bei Nichtbezug)

 

 

Außerdem benötigen wir für die Bearbeitung folgende Unterlagen in Kopie:

 

  • Bescheinigung der Elternzeit durch den Arbeitgeber, lebensmonatlich
  • mtl. Verdienstbescheinigungen 12 Monate vor der Geburt
  • mtl. Verdienstbescheinigungen 12 Monate vor der Mutterschutzfrist
  • Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraumes (bei Selbstständigkeit, Gewerbe, Freiberuflicher Tätigkeit)
  • Aufenthaltserlaubnis / Ausweis (EU)

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