Dienstleistung
Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr
Großraum- und Schwertransporte überschreiten in ihren Abmessungen und/oder ihrem Gewicht die zulässigen gesetzlichen Grenzen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und/oder der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und benötigen deshalb zusätzlich zu der Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO noch eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO bzw. eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO.
Die Antragsstellung erfolgt über das internetbasierte Programm VEMAGS®. Anträge werden über dieses Programm bei der Straßenverkehrsbehörde gestellt, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird. Bei flächendeckenden Dauererlaubnissen bei der Straßenverkehrsbehörde, wo das den Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat, sofern eine Pflicht zur Eintragung in das Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister besteht. Für eine Beantragung in Papierform setzten Sie sich mit der für Sie zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Verbindung.
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Termine für persönliche Vorsprache nach Vereinbarung
04941/16-3697
04941/16-3603
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
Welche Gebühren fallen an?
je nach Aufwand zwischen 40,00 € und 1.300,00 €
Schlagwörter
VEMAGS, Großraumtransport, Schwertransport, Boottransport, Transport
Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
je nach Aufwand zwischen 40,00 € und 1.300,00 €