Großraum- und Schwertransporte überschreiten in ihren Abmessungen und/oder ihrem Gewicht die zulässigen gesetzlichen Grenzen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und/oder der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und benötigen deshalb zusätzlich zu der Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO noch eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO bzw. eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO.


Die Antragsstellung erfolgt über das internetbasierte Programm VEMAGS®. Anträge werden über dieses Programm bei der Straßenverkehrsbehörde gestellt, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird. Bei flächendeckenden Dauererlaubnissen bei der Straßenverkehrsbehörde, wo das den Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat, sofern eine Pflicht zur Eintragung in das Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister besteht. Für eine Beantragung in Papierform setzten Sie sich mit der für Sie zuständigen Straßenverkehrsbehörde in Verbindung.

Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO


je nach Aufwand zwischen 40,00 € und 1.300,00 €


VEMAGS, Großraumtransport, Schwertransport, Boottransport, Transport