Antrag Fahrlehrererlaubnis

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Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt.

Der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE erhält zunächst eine befristete Fahrlehrerlaubnis.

Von der Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden.

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Servicezeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr

Fr. 08:00-12:00 Uhr

Termine für persönliche Vorsprache nach Vereinbarung


Fax
04941/16-3697
Telefon
04941/16-3603

Häufig gestellte Fragen

  1. Geburtsurkunde/Personalausweis
  2. Lebenslauf
  3. Gutachten eines Arztes über die körperliche und geistige Eignung, nicht älter als ein Jahr
  4. Kartenführerschein Kl. A, BE und CE ggf. DE
  5. Nachweis der Vorbildung nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 FahrlG
  6. Nachweis der Fahrpraxis gem. § 7 FahrlG
  7. Bei Antrag auf Klasse BE Bescheinigung d. Ausbildungsfahrschule und das Berichtsheft
  8. Führungszeugnis (Online oder bei der Meldebehörde beantragen)

 

zu Punkt 6 und 7: Diese Bescheinigungen können nach Abschluss der Ausbildung gem. § 4 Abs. 4 FahrlG nachgereicht werden.


Die Gebühren sind der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr zu entnehmen.

 

Gebühren nach dem Fahrlehrergesetz sind ab der Randnummer 301 bis 311 ersichtlich.