Dienstleistung
Erziehungsbeauftragung
Die Erziehungsbeauftragung ist ein Schriftstück, mit dem eine erziehungsberechtigte Person eine andere volljährige Person (den "Erziehungsbeauftragten") für die Dauer z. B. einer Tanzveranstaltung mit der Aufsicht ihres minderjährigen Kindes gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG beauftragen kann.
Dies ist gemäß § 5 Abs. 1 JuSchG bei Jugendlichen unter 16 Jahren generell und bei Jugendlichen ab 16 Jahren bei einem Aufenthalt nach 24.00 Uhr notwendig. Die Nachweispflicht ergibt sich aus § 2 Abs. 1 JuSchG.
Die Erziehungsbeauftragung ist direkt beim Einlass vorzuzeigen. Sie ist auch bekannt unter dem Namen "Muttischein".
Einrichtung
Kreisjugendpflege
Adresse
Breiter Weg 22
26603 Aurich
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Servicezeiten
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Fax
04941/16-5199
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Telefon
04941/16-5435
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Häufig gestellte Fragen
Schlagwörter
Muttischein, Partyzettel, Disko, Jugendschutz, Ausgehen, Freizeit, Party, Feiern
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