Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie unverzüglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.


Hinweis: Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten.

Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.


Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt jedoch nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

  • Personalausweis (Name geändert) oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • alter Führerschein bei Unbrauchbarkeit
  • ein biometrisches Passfoto
  • wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist: zusätzlich Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"), wenn der Führerschein nicht im Geltungsbereich der zuständigen Behörde ausgestellt wurde

Max. Gebühren nach GebOst: 45,70 € (bitte zahlen Sie per EC-Karte)


Verlust oder Diebstahl des Führerscheins


Sie müssen den Ersatzführerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen.


Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter.


Wenn die für Sie zuständige Führerscheinstelle Ihren Führerschein nicht erstmals ausgestellt hat, benötigen Sie einen Auszug aus dem Führerscheinregister der früheren, ausstellenden Behörde. Dieser müssen Sie Ihren Namen beziehungsweise Geburtsnamen, Vornamen und Geburtsdatum mitteilen. Falls vorhanden, geben Sie auch Erteilungsdatum und Listennummer des Führerscheins an. Der Registerauszug wird dann unmittelbar an die jetzt zuständige Stelle gesandt.


Sie erhalten für Kontrollen (beispielsweise durch die Polizei) eine Bescheinigung, dass Sie einen Ersatzführerschein beantragt haben. Diese Bescheinigung stellt keinen Führerschein beziehungsweise Nachweis der Fahrberechtigung dar.


Den Führerschein kann auch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.


Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen wird Ihnen die zuständige Stelle den Führerschein per Post zusenden. Ansonsten werden Sie benachrichtigt, dass Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen können.


Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen.


Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie unverzüglich melden.


Fahrerlaubnis, Verlust, Diebstahl, Ersatz