Erwerben Sie zu einer schon vorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklassen, beispielsweise den Motorradführerschein, müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen.


Folgende Klassen werden für 15 Jahre erteilt:

  • A, A1, A2, AM,
  • B, BE,
  • L und
  • T

Die Fahrerlaubnis für folgende Klassen ist auf fünf Jahre befristet:

  • C1, C1E, C, CE,
  • D, D1, DE und D1E

Bis zum 27. Dezember 2016 erteilte Führerscheine der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Danach werden sie auf Antrag jeweils auf fünf Jahre befristet erteilt.


Für manche Klassen müssen Sie nachweisen, dass Sie die "besonderen Anforderungen" wie beispielsweise Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit erfüllen. Dies gilt für

  • für den Erwerb der Klassen D, D1, DE und D1E und
  • wenn Sie diese Klassen über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus verlängern lassen möchten.

Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt.


Achtung: Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Notwendige Unterlagen (bei Fahrerlaubnisklassen: A, A1, A2, B, BE, AM, L, T)

  • gültiger Personalausweis / Aufenthaltstitel oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Führerschein
  • Sehtest
  • Nachweis über „Erste Hilfe“
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Passbildformat)


Notwendige Unterlagen (bei Fahrerlaubnisklassen: C1, C1E, C, CE)

  • gültiger Personalausweis / Aufenthaltstitel oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Führerschein
  • Nachweis über "Erste Hilfe"
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
  • augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Passbildformat)


Notwendige Unterlagen (bei Fahrerlaubnisklasse: D)

  • gültiger Personalausweis / Aufenthaltstitel oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Führerschein
  • Nachweis über "Erste Hilfe" (wenn noch keine Klasse 2/C besteht)
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung/ Belastbarkeitsgutachten (wird vom Betriebs-/Arbeitsmediziner ausgestellt) jeweils nicht älter als 1 Jahr
  • augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Passbildformat)
  • Behördliches Führungszeugnis - Wird im Bürgerbüro Ihrer Gemeinde durch Sie beantragt (Belegart OB)

Max. Gebühren nach GebOst: 43,90 € (bitte zahlen Sie per EC-Karte)


Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten die Vorschriften der Ersterteilung.


Ausnahmen bestehen für:

  • Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 beziehungsweise der Klasse A2 müssen Sie für die Erweiterung auf die Klasse A2 bzw. auf die Klasse A jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen.
  • Klasse T
  • Wenn Sie noch im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 sind, erhalten Sie bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis, die mit einer Umstellung auf den Kartenführerschein verbunden ist, auf Antrag auch die Klasse T. Sie müssen nachweisen, dass Sie in der Land- oder Forstwirtschaft arbeiten. Dies können Sie beispielsweise mit einem Bescheid der Berufsgenossenschaft oder einer Bestätigung des Arbeitgebers belegen.

Sie müssen die Erweiterung einer Fahrerlaubnis schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen.


Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.


Sie müssen die theoretische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle bestehen.

Die praktische Prüfung müssen Sie innerhalb von zwölf Monaten nach der bestandenen theoretischen Prüfung bestehen.

Ansonsten verfällt der Prüfauftrag und Sie müssen einen neuen Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis stellen.


Fahrerlaubnis, Erweiterung