Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie, wenn Sie Fahrgäste befördern in

  • Taxen
  • Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr
  • Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
  • Krankenwagen, wenn Sie Fahrgäste entgeltlich oder geschäftsmäßig befördern.

 

Für Inhaber der Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für das Befördern von Fahrgästen in 

  • Taxen und
  • Mietwagen, wenn der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat.

 

Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre.

  • gültiger Personalausweis / Aufenthaltstitel oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Passbildformat)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung/Belastbarkeitsgutachten + Reaktionstest (wird vom Betriebs-/Arbeitsmediziner ausgestellt) jeweils nicht älter als 1 Jahr)
  • augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • Behördliches Führungszeugnis - Wird im Bürgerbüro Ihrer Gemeinde durch Sie beantragt (Belegart OB)
  • Fachkundenachweis (entfällt derzeit) 

Max. Gebühren nach GebOst: 43,90 € (bitte zahlen Sie per EC-Karte)


  • Führerschein im Scheckkartenformat
  • Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
  • Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
  • persönliche Zuverlässigkeit: es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen
  • bei Taxen Nachweis der Ortskenntnis

Sie stellen den Antrag persönlich bei einer der oben genannten Stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Führerscheinstelle.

Den Antrag auf Umtausch in einen Scheckkarten-Führerschein können Sie, soweit erforderlich, zeitgleich stellen.


Fahrerlaubnis, Taxi, Personenbeförderung, Mietwagen