Dienstleistung
Führerschein - Fahrgastbeförderung beantragen und Ersatzausstellung
Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie, wenn Sie Fahrgäste befördern in
- Taxen
- Mietwagen oder Pkw im Linienverkehr
- Mietwagen oder Pkw bei gewerblichen Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
- Krankenwagen, wenn Sie Fahrgäste entgeltlich oder geschäftsmäßig befördern.
Für Inhaber der Führerscheinklasse D oder D1 gilt: Sie benötigen eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für das Befördern von Fahrgästen in
- Taxen und
- Mietwagen, wenn der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat.
Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre.
Einrichtung
Straßenverkehrsabteilung
Adresse
Korbweidenstraße 13
26605 Aurich
Korbweidenstraße 13
26605 Aurich
Adresse
Stellmacherstraße 23
26506 Norden
Stellmacherstraße 23
26506 Norden
Servicezeiten
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Termine für persönliche Vorsprache nach Vereinbarung
Fax
04941/16-3699
04941/16-3699
Telefon
04941/16-3600
04941/16-3600
E-Mail
Website
Online-Terminvereinbarung
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis / Aufenthaltstitel oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Passbildformat)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung/Belastbarkeitsgutachten + Reaktionstest (wird vom Betriebs-/Arbeitsmediziner ausgestellt) jeweils nicht älter als 1 Jahr)
- augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
- Behördliches Führungszeugnis - Wird im Bürgerbüro Ihrer Gemeinde durch Sie beantragt (Belegart OB)
- Fachkundenachweis (entfällt derzeit)
Welche Gebühren fallen an?
Max. Gebühren nach GebOst: 43,90 € (bitte zahlen Sie per EC-Karte)
Voraussetzungen
- Führerschein im Scheckkartenformat
- Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
- Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- persönliche Zuverlässigkeit: es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen
- bei Taxen Nachweis der Ortskenntnis
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag persönlich bei einer der oben genannten Stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Führerscheinstelle.
Den Antrag auf Umtausch in einen Scheckkarten-Führerschein können Sie, soweit erforderlich, zeitgleich stellen.
Schlagwörter
Fahrerlaubnis, Taxi, Personenbeförderung, Mietwagen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis / Aufenthaltstitel oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Passbildformat)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung/Belastbarkeitsgutachten + Reaktionstest (wird vom Betriebs-/Arbeitsmediziner ausgestellt) jeweils nicht älter als 1 Jahr)
- augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
- Behördliches Führungszeugnis - Wird im Bürgerbüro Ihrer Gemeinde durch Sie beantragt (Belegart OB)
- Fachkundenachweis (entfällt derzeit)
Welche Gebühren fallen an?
Max. Gebühren nach GebOst: 43,90 € (bitte zahlen Sie per EC-Karte)
Voraussetzungen
- Führerschein im Scheckkartenformat
- Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
- Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- persönliche Zuverlässigkeit: es dürfen keine schwerwiegenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen
- bei Taxen Nachweis der Ortskenntnis
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag persönlich bei einer der oben genannten Stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Führerscheinstelle.
Den Antrag auf Umtausch in einen Scheckkarten-Führerschein können Sie, soweit erforderlich, zeitgleich stellen.
Schlagwörter
Fahrerlaubnis, Taxi, Personenbeförderung, Mietwagen