Dienstleistung
Führerschein - Fahrgastbeförderung - Verlängerung beantragen
Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist höchstens fünf Jahre gültig. Sie können ihn jeweils für weitere fünf Jahre verlängern lassen.
Einrichtung
Straßenverkehrsabteilung
Adresse
Korbweidenstraße 13
26605 Aurich
Korbweidenstraße 13
26605 Aurich
Adresse
Stellmacherstraße 23
26506 Norden
Stellmacherstraße 23
26506 Norden
Servicezeiten
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Termine für persönliche Vorsprache nach Vereinbarung
Fax
04941/16-3699
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Telefon
04941/16-3600
04941/16-3600
E-Mail
Website
Online-Terminvereinbarung
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- allgemeiner Führerschein im Scheckkartenformat
- Behördliches Führungszeugnis - Wird im Bürgerbüro Ihrer Gemeinde durch Sie beantragt (Belegart OB)
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- bei Taxen: Nachweis der Ortskenntnis
- ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin
- Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen:
- bei einem Augenarzt oder einer Augenärztin,
- bei einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
- bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
- bei einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung
- Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis ist zwei Jahre gültig.
- ärztliche Eignungsbescheinigung auf einem Formular
- Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das die Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr zusätzlich: ein leistungspsychologisches Gutachten
- Die leistungspsychologische Untersuchung enthält vor allem eine Überprüfung von
- Belastbarkeit,
- Reaktionsfähigkeit,
- Orientierungsleistung und
- Konzentrationsfähigkeit.
Der Nachweis erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Welche Gebühren fallen an?
Max. Gebühren nach GebOst: 51,00 € (bitte zahlen Sie per EC-Karte)
Voraussetzungen
- Führerschein im Scheckkartenformat
- Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
- Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
- körperliche und geistige Eignung, ausreichendes Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen.
- bei Taxen: Ortskenntnis
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag persönlich bei einer der oben genannten Stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Führerscheinstelle.
Schlagwörter
Fahrerlaubnis, Taxi, Personenbeförderung, Mietwagen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- allgemeiner Führerschein im Scheckkartenformat
- Behördliches Führungszeugnis - Wird im Bürgerbüro Ihrer Gemeinde durch Sie beantragt (Belegart OB)
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- bei Taxen: Nachweis der Ortskenntnis
- ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin
- Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen:
- bei einem Augenarzt oder einer Augenärztin,
- bei einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
- bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
- bei einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung
- Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis ist zwei Jahre gültig.
- ärztliche Eignungsbescheinigung auf einem Formular
- Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das die Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr zusätzlich: ein leistungspsychologisches Gutachten
- Die leistungspsychologische Untersuchung enthält vor allem eine Überprüfung von
- Belastbarkeit,
- Reaktionsfähigkeit,
- Orientierungsleistung und
- Konzentrationsfähigkeit.
Der Nachweis erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Welche Gebühren fallen an?
Max. Gebühren nach GebOst: 51,00 € (bitte zahlen Sie per EC-Karte)
Voraussetzungen
- Führerschein im Scheckkartenformat
- Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
- Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
- körperliche und geistige Eignung, ausreichendes Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen.
- bei Taxen: Ortskenntnis
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag persönlich bei einer der oben genannten Stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Führerscheinstelle.
Schlagwörter
Fahrerlaubnis, Taxi, Personenbeförderung, Mietwagen