Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE oder D1, D1E ist Ihr Führerschein fünf Jahre gültig.

 

Sie können ihn jeweils um fünf weitere Jahre verlängern lassen.

 

Führerscheine zum Fahren von Lastkraftwagen der Klassen C1 und C1E, die bis zum 27. Dezember 2016 erteilt wurden, gelten bis Sie 50 Jahre alt sind. Danach können sie um jeweils fünf Jahre verlängert werden.

 

Information:
Die Fahrerlaubnisklassen C, CE und D haben immer eine beschränkte Gültigkeit. Wenn die Gültigkeit der Fahrerlaubnisklasse abläuft, kann eine Verlängerung beantragt werden, wenn die Fahrerlaubnis noch keine 7 Jahre abgelaufen ist. 

Für die Fahrerlaubnisklassen A und B gilt der Pflichtumtausch.

 

Hinweis: 

Mit der Verlängerung erhalten Sie einen neuen Führerschein.

 

Achtung: 

Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Scheckkartenformat sind 15 Jahre gültig. Die Frist gilt nur für die Plastikkarte, nicht für Ihre Fahrerlaubnis. Die Karte muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit der Erneuerung nicht verbunden.

Die Fahrerlaubnisklassen C, CE und D haben immer eine beschränkte Gültigkeit. Wenn die Gültigkeit der Fahrerlaubnisklasse abläuft, kann eine Verlängerung beantragt werden, wenn die Fahrerlaubnis noch keine 7 Jahre abgelaufen ist. 

 

Für die Fahrerlaubnisklassen A und B gilt der Pflichtumtausch.

 

Notwendige Unterlagen (bei Fahrerlaubnisklassen: C, CE)

  • gültiger Personalausweis / Aufenthaltstitel oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Führerschein
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
  • augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Passbildformat)

 

Notwendige Unterlagen (bei Fahrerlaubnisklassen: D)

  • gültiger Personalausweis / Aufenthaltstitel oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Führerschein
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung/Belastbarkeitsgutachten (wird vom Betriebs-/Arbeitsmediziner ausgestellt) jeweils nicht älter als 1 Jahr
  • augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Passbildformat)
  • Behördliches Führungszeugnis - Wird im Bürgerbüro Ihrer Gemeinde durch Sie beantragt (Belegart OB)

Max. Gebühren nach GebOst: 49,00 € (bitte zahlen Sie per EC-Karte)


Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können die Verlängerung frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer beantragen.

 

Die Führerscheinstelle verlängert den befristeten Führerschein. Sie stellt einen neuen Kartenführerschein mit neuer Geltungsdauer aus.

 

Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.


Frühestens sechs Monate und spätestens sechs Wochen vor Ablauf Ihres bisher gültigen Führerscheins

Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, wird die Fahrerlaubnis nahtlos um fünf Jahre verlängert.

 

Information:
Die Fahrerlaubnisklassen C, CE und D haben immer eine beschränkte Gültigkeit. Wenn die Gültigkeit der Fahrerlaubnisklasse abläuft, kann eine Verlängerung beantragt werden, wenn die Fahrerlaubnis noch keine 7 Jahre abgelaufen ist. 

Für die Fahrerlaubnisklassen A und B gilt der Pflichtumtausch.


Fahrerlaubnis, befristet, EU-Kartenführerschein, Umtausch