Objekteigentümer*innen, die eine vollständige Kompostierung bzw. Verwertung der anfallenden Bioabfälle auf dem eigenen Grundstück nachweisen können, haben die Möglichkeit, sich von der Nutzung des Bioabfallbehälters befreien zu lassen.


Zu den kompostierbaren Bioabfällen (Privat-Kompost) gehören Baum- und Strauchschnitt, Rasenschnitt, Laub und andere Gartenabfälle, Gemüse- und Obstreste, pflanzliche Küchenabfälle einschließlich ungekochter Speisereste.


Hinweis: Denken Sie bitte daran, dass bei einer Abmeldung der Biotonne auch gekochte Speisereste sowie tierische Abfälle (Fleisch- und Wurstreste, Knochen etc.), die nicht für den Privat-Kompost vorgesehen sind, selbst verwertet werden müssen.


Im Falle einer Befreiung entfallen die vier Pflichtentleerungen der 120 l Biotonne. Die Grundgebühr sowie die Leistungsgebühren für die 120-l Restabfalltonne sind weiterhin zu zahlen.


Weitere Informationen sind den Erläuterungen im Antragsformular (Seite 2) zu entnehmen. 

  • Antrag auf Gebührenermäßigung bei Eigenkompostierung (Festland & Norderney oder Inseln Baltrum & Juist)
  • Kopie des letzten Abgabenbescheides

Die vollständige Kompostierung bzw. Verwertung auf dem eigenen Grundstück wird durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Aurich in Form eines Außentermins überprüft.


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