Das Amt für Gesundheitswesen wurde vom Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung nach § 7 Abs. 1 IGV-DG als Gelbfieberimpfstelle zugelassen.   

Sofern Sie sich für eine Gelbfieberimpfung interessieren, dann können Sie sich gerne telefonisch bei uns informieren. Die entsprechenden Kontaktdaten des Gesundheitsamtes finden Sie unter der Rubrik „Einrichtung“.

Weitere Informationen zur Gelbfieberimpfung erhalten Sie beim Robert Koch Institut.

 

Hinweis:

Das Aufklärungsblatt zur Gelbfieberimpfung finden Sie auf dieser Seite unter dem Bereich "Anträge/Formulare". Bitte lesen Sie sich das Aufklärungsblatt sorgfältig durch, möglichst mind. 1 Tag vor der Impfung.

Sofern Sie die Möglichkeit haben, bringen Sie das Dokument unterschrieben zum Impftermin mit. Die Unterschrift muss spätestens kurz vor der Impfung nach dem Arztgespräch erfolgen.

Planen Sie nach der Impfung eine halbe Stunde Wartezeit ein. Wir möchten uns davon überzeugen, dass es Ihnen unmittelbar nach der Impfung auch weiterhin gut geht bzw. Sie gesund bleiben.

  • Internationaler Impfausweis
  • Aufklärungsblatt zur Gelbfieberimpfung

Die aktuelle Gebühr für eine Gelbfieberimpfung beträgt inkl. Impfstoff und Umsatzsteuer 105,98 Euro.


Nicht geimpft werden dürfen:

  • Kranke, als inkubiert geltende und rekonvaleszente Personen sind zurückzustellen
  • gegen Hühnereiweiß allergische Personen
  • Personen mit Antikörpermangelerkrankung, Aids, Leukämie, Lymphomen oder anderen bösartigen Erkrankungen des Lymphsystems oder Knochenmarks und bei Behandlung von Medikamenten, die das Immunsystem schädigen oder das Zellwachstum hemmen, sowie bei Strahlentherapie
  • Schwangere in den ersten 3 Monaten einer Schwangerschaft (nur in dringenden Fällen evtl. möglich)
  • Kinder bis zum 7. Lebensmonat

 

Zeitabstände zu anderen Impfungen:

Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sind maßgebend. Andere Lebendimpfstoffe (Impfstoffe aus vermehrungsfähigen, abgeschwächten Krankheitserregern: BCG-, Masern-, Mumps-, Polio-, Röteln-Impfstoff) können gleichzeitig zur Gelbfiebervirusimpfung verabreicht werden, werden sie nicht simultan verabreicht, ist in der Regel ein Mindestabstand von 4 Wochen zu empfehlen, unter der Voraussetzung, dass die Impfreaktion vollständig abgeklungen ist und Komplikationen nicht aufgetreten sind.

Ein Zeitabstand zu Impfungen mit inaktivierten Erregern, Toxoiden oder entsprechenden Kombinationen ist nicht erforderlich.


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