Fortführung eines Gewerbebetriebs durch Stellvertreter Genehmigung

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Der Landkreis Aurich kann im Anschluss an eine Gewerbeuntersagung auf Antrag genehmigen, dass der Betrieb durch eine stellvertretende Person fortgeführt wird, die eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes gewährleistet. Die Genehmigung ist antragsbedürftig.

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Servicezeiten

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Fr. 08:00-12:00 Uhr

Termine für persönliche Vorsprache nach Vereinbarung


Fax
04941/16-3297
Telefon
04941/16-3256

Häufig gestellte Fragen

  • rechtskräftige Gewerbeuntersagung oder
  • Gewerbeuntersagung mit Anordnung des Sofortvollzugs
  • erforderliche persönliche Zuverlässigkeit der stellvertretenden Person und
  • die für die jeweilige Tätigkeit vorgeschriebenen Voraussetzungen

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Genehmigung muss jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung aufgenommen werden darf. Es empfiehlt sich daher den erforderlichen Antrag möglichst frühzeitig zu stellen.


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