Die Gewerbelegitimationskarte ist eine Bescheinigung für gewerbliche Tätigkeit im Ausland.

 

Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte ausgestellt werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland keine Gewähr übernommen werden kann.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug oder Handwerkskarte
  • ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung

Ausstellung, Gewerbelegitimationskarte, Gewerbe, gewerbliche Tätigkeit