Dienstleistung
Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Die Gewerbelegitimationskarte ist eine Bescheinigung für gewerbliche Tätigkeit im Ausland.
Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte ausgestellt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland keine Gewähr übernommen werden kann.
Einrichtung
Gewerbewesen
Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Servicezeiten
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Termine für persönliche Vorsprache nach Vereinbarung
Fax
04941/16-3297
04941/16-3297
Telefon
04941/16-3256
04941/16-3256
E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug oder Handwerkskarte
- ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.19.4 an.
Schlagwörter
Ausstellung, Gewerbelegitimationskarte, Gewerbe, gewerbliche Tätigkeit
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug oder Handwerkskarte
- ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.19.4 an.
Schlagwörter
Ausstellung, Gewerbelegitimationskarte, Gewerbe, gewerbliche Tätigkeit