Grünlanderneuerungen im Wasserschutzgebiet

 

Für Grünlanderneuerungen im Wasserschutzgebiet ist neben der Unbedenklichkeitsbescheinigung von der unteren Wasserbehörde und der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Aurich zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung gemäß der jeweiligen Schutzgebietsverordnung erforderlich. Diese ist bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Aurich zu beantragen.

 

Die Auflagen der Genehmigung beinhalten im Wesentlichen, dass

  • Umbruch und Ansaat in der Zeit vom 15. März bis 10. September erfolgen müssen
  • der Unterboden rückverfestigt werden muss und ein feines Saatbeet herzurichten ist
  • bei Sommeransaat als Startdüngung maximal 30 kg N/ha (kein Wirtschaftsdünger!) eingesetzt werden dürfen
  • anerkannte Standard-Ansaatmischungen zu verwenden sind
  • die Saattiefe darf nicht mehr als 1 - 2 cm betragen darf

 

Die Genehmigung ist gebührenpflichtig, die Kosten können beim Trinkwasserversorger zurückgefordert werden.

  • Antrag auf Grünlanderneuerung
  • Kartendarstellung der Umbruchfläche(n) 

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen.

 


Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO)

 

Ausgewiesene Wasserschutzgebiete auf dem Gebiet des Landkreises Aurich:

Bürger-GeoInformationsSystem

 

-         Wasserschutzgebiet Aurich-Egels

-         Wasserschutzgebiet Baltrum

-         Wasserschutzgebiet Hage

-         Wasserschutzgebiet Juist

-         Wasserschutzgebiet Marienhafe-Siegelsum

-         Wasserschutzgebiet Norderney

-         Wasserschutzgebiet Tergast.

 

Zudem befindet sich ein großer Teil des östlichen Stadtgebietes von Aurich im Trinkwassergewinnungsgebiet Harlingerland.

Schutzgebietsverordnungen stehen im Reiter Anträge / Formulare als Download zur Verfügung.


Grünland, Wasserschutzgebiet, Ausnahmegenehmigung, Umbruch, Erneuerung, WSG