Ziel der europäischen Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung), kurz IED oder IE-Richtlinie (engl. Industrial Emissions Directive) ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Von der IED-Richtlinie erfasst werden auch Anlagen der Intensivtierhaltung ab einer bestimmten Größenordnung. Die betroffenen Anlagen unterliegen einer besonderen Überwachung. Diese erfolgt für die Anlagen der Intensivtierhaltung durch den Landkreis Aurich. Die Zuständigkeit für die übrigen Industrieanlagen obliegt in Niedersachsen den staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern.

 

Die Anlagen der Intensivtierhaltung sind regelmäßig im Rahmen einer Vor-Ort Besichtigung zu überprüfen. Diese erfolgt grundsätzlich alle 3 Jahre. Bei Tierhaltungsanlagen, die den Meldepflichten nach der PRTR-Verordnung (Pollutant Release and Transfer Register = Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) unterliegen, erfolgt die Vor-Ort-Besichtigung alle 2 Jahre. Das Inspektionsergebnis wird dem Betreiber spätestens 2 Monate nach der Vor-Ort-Besichtigung mitgeteilt und das Fazit des Inspektionsberichts spätestens 4 Monate nach dem Termin der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 

Hier finden Sie die zu veröffentlichenden Fazite der Vor-Ort-Besichtigungen:

 

Hier finden Sie die zu veröffentlichenden Genehmigungsbescheide ab dem 02.05.2013:

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Häufig gestellte Fragen

Für die IED-Überwachung sind Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) zu erheben.


Der Landkreis Aurich setzt als Immissionsschutzbehörde die Ziele des Immissionsschutzes um.


IE-Richtlinie, Industrial Emissions Directive