Interessierte können sich mit dem bereitgestellten Bewerbungsformular bewerben. 


Voraussetzung für das Ehrenamt der Schöffin bzw. des Schöffen ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Wohnsitz muss weiterhin im Landkreis Aurich liegen. 

 

Zu Beginn der Amtsperiode muss das 25. Lebensjahr vollendet, das 70. Lebensjahr aber noch nicht vollendet haben. 

 

Gesundheitliche Eignung und ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache sind vorausgesetzt. 


Schöffenwahl