Bewerbungsformular Jugendschöffin/Jugendschöffe

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Jugendschöffinnen und Jugendschöffen nehmen an Verhandlungen des Jugendgerichts neben den Berufsrichtern teil. Sie sind engagierte Bürger*innen ohne juristische Vorbildung. 

 

Voraussetzung ist, dass Kompetenzen und Erfahrung im Bereich der Jugenderziehung vorliegen. Diese können Jugendschöffinnen und Jugendschöffen auf unterschiedlichste Weise erwerben. Beispiele hierfür sind: 

 

  • längerfristige berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit bei Jugendverbänden, in der Jugendhilfe- oder Jugendfreizeiteinrichtungen
  • Tätigkeit im schulischen Bereich
  • private Erziehungs- und Betreuungstätigkeit

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. 

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Servicezeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr

Fr. 08:00-12:00 Uhr


Fax
04941/16-5199
Telefon
04941/16-5434

Häufig gestellte Fragen

Interessierte können sich mit dem bereitgestellten Bewerbungsformular bewerben. 


Voraussetzung für das Ehrenamt der Schöffin bzw. des Schöffen ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Wohnsitz muss weiterhin im Landkreis Aurich liegen. 

 

Zu Beginn der Amtsperiode muss das 25. Lebensjahr vollendet, das 70. Lebensjahr aber noch nicht vollendet haben. 

 

Gesundheitliche Eignung und ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache sind vorausgesetzt.