Dienstleistung
Kindertagespflege
Die Kindertagespflege feiert Jubiläum: vor 50 Jahren wurde diese Betreuungsform als Ausruf in einer Zeitschrift angestoßen. Heute ist die Kindertagespflege als feste Säule der frühkindlichen Bildung in Deutschland gesetzlich anerkannt und damit gleichwertig zur Betreuung in einer Kindertagesstätte (Krippe, Kindergarten oder Hort) mit entsprechendem Bildungs- und Erziehungsauftrag. Erziehungsberechtigte von Kindern unter drei Jahren können zwischen diesen verschiedenen Betreuungsformen diejenige auswählen, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht.
Die Betreuung erfolgt in Kleingruppen, im Haushalt der Kindertagespflegeperson, in dafür vorgesehenen Räumen einer/mehrerer Kindertagespflegepersonen (Großtagespflege), in den Tagesbetreuungsstellen (TABS) des Landkreises Aurich oder in Ausnahmefällen in den Räumlichkeiten der Erziehungsberechtigten.
Sobald eine Tagespflegeperson ausgewählt wurde, sollte ein Erstgespräch bei den zuständigen Mitarbeitern/innen des Familienservicebüros stattfinden. Nachfolgend kann ein Antrag auf Förderung in der Kindertagespflege gestellt werden. Die Kindertagesbetreuung startet mit der individuellen Eingewöhnung des Kindes.
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
04941/16-5215
RT Süd
04941/16-5204
Häufig gestellte Fragen
Weiterführende Informationen
Warum Kindertagespflege?
- Betreuung durch qualifizierte Kindertagespflegepersonen mit Pflegeerlaubnis
- Betreuung erfolgt in einer kleinen Gruppe in familiärem Rahmen
- Kindgerechte, geeignete und überprüfte Räumlichkeiten
- Individuelle, altersgerechte Förderung der Kinder
- Berücksichtigung der persönlichen Bedürfnisse
- ausreichend Platz für Spielmöglichkeiten
- geeignete Spiel- und Beschäftigungsmaterialien
- unfallverhütende und gute hygienische Verhältnisse
- insbesondere für Kleinkinder das Vorhandensein einer Schlafgelegenheit
- Möglichkeit des Spielens und Erlebens in der Natur, in Wald- oder Parkanlagen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Antragsbearbeitung sind in jedem Fall folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag auf Förderung der Kindertagespflege
- Betreuungsvertrag zwischen den Erziehungsberechtigten und der Kindertagespflegeperson
Je nach wirtschaftlichen Verhältnissen und Betreuungsumfang zusätzlich:
- Arbeitszeitenbescheinigungen oder Schulbescheinigungen der Erziehungsberechtigten
- Verdienstbescheinigungen der Erziehungsberechtigten des Vorjahres
- sonstige Einkommensnachweise des Vorjahres
- Elterngeldbescheid
- Nachweise über den Erhalt von Sozialleistungen (SGB II-Bescheid, Wohngeldbescheid, Kinderzuschlag)
Welche Gebühren fallen an?
- Der Kostenbeitrag für die Kindertagesbetreuung ergibt sich aus dem Umfang der beantragten Betreuungsstunden und den Einkünften der Erziehungsberechtigten.
Schlagwörter
Tagespflege, Kinderbetreuung, Kindertagespflege, Tagesmutter, Tagesvater, Ferienbetreuung, Stundenänderung Tagespflege, Weiterbewilligung Tagespflege
Warum Kindertagespflege?
- Betreuung durch qualifizierte Kindertagespflegepersonen mit Pflegeerlaubnis
- Betreuung erfolgt in einer kleinen Gruppe in familiärem Rahmen
- Kindgerechte, geeignete und überprüfte Räumlichkeiten
- Individuelle, altersgerechte Förderung der Kinder
- Berücksichtigung der persönlichen Bedürfnisse
- ausreichend Platz für Spielmöglichkeiten
- geeignete Spiel- und Beschäftigungsmaterialien
- unfallverhütende und gute hygienische Verhältnisse
- insbesondere für Kleinkinder das Vorhandensein einer Schlafgelegenheit
- Möglichkeit des Spielens und Erlebens in der Natur, in Wald- oder Parkanlagen
Für die Antragsbearbeitung sind in jedem Fall folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag auf Förderung der Kindertagespflege
- Betreuungsvertrag zwischen den Erziehungsberechtigten und der Kindertagespflegeperson
Je nach wirtschaftlichen Verhältnissen und Betreuungsumfang zusätzlich:
- Arbeitszeitenbescheinigungen oder Schulbescheinigungen der Erziehungsberechtigten
- Verdienstbescheinigungen der Erziehungsberechtigten des Vorjahres
- sonstige Einkommensnachweise des Vorjahres
- Elterngeldbescheid
- Nachweise über den Erhalt von Sozialleistungen (SGB II-Bescheid, Wohngeldbescheid, Kinderzuschlag)
- Der Kostenbeitrag für die Kindertagesbetreuung ergibt sich aus dem Umfang der beantragten Betreuungsstunden und den Einkünften der Erziehungsberechtigten.