Dienstleistung
Kraftfahrzeug - Fahrerkarte beantragen
Wenn Sie Personen oder Güter mit einem Fahrzeug (z.B. LKW oder Bus) befördern, in dem ein digitales Kontrollgerät eingebaut ist, müssen Sie eine Fahrerkarte verwenden.
Das digitale Kontrollgerät ist für bestimmte Fahrzeuge, die ab 1. Mai 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, vorgeschrieben. Dies gilt bis auf wenige Ausnahmen für
- Fahrzeuge, die Güter befördern und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 Tonnen übersteigt, und
- Fahrzeuge, die für die Beförderung von mehr als neun Personen inklusive steuernde Person zugelassen sind.
Das digitale Kontrollgerät speichert folgende Daten über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr:
- fahrer- und unternehmensbezogene Daten
- Lenk- und Ruhezeiten
- Pausen
- andere Arbeitszeiten
- gefahrene Wegstrecken und Geschwindigkeiten.
Ist die Speicherkapazität erreicht, werden die ältesten Daten überschrieben.
Die Fahrerkarte ist mit einem Mikrochip ausgestattet und ersetzt die Schaublätter (Fahrtenschreiber).
Der Mikrochip speichert Ihre Identitätsdaten und zusätzlich für mindestens 28 Tage
- die Lenk- und Ruhezeiten,
- Pausen,
- andere Arbeitszeiten,
- Wegstecken sowie
- Beginn und Ende eines jeweiligen Arbeitstages.
Ist die Speicherkapazität ausgeschöpft, werden die ältesten Daten überschrieben. Außer Ihnen darf die Fahrerkarte keine andere Person benutzen. Jeder Fahrer darf nur eine gültige Fahrerkarte haben. Dies kann die Kontrollbehörde über das Zentrale Kontrollgerätkartenregister (national) oder über TACHOnet (international) überprüfen.
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Vor Ablauf müssen Sie eine Folgekarte beantragen.
Korbweidenstraße 13
26605 Aurich
Stellmacherstraße 23
26506 Norden
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Termine für persönliche Vorsprache nach Vereinbarung
04941/16-3699
04941/16-3600
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis / Aufenthaltstitel oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Führerschein
- Passfoto
- ggf. Karteikartenabschrift, wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist
- ggf. alter Fahrerkarte
Welche Gebühren fallen an?
Max. Gebühren nach GebOst: 37,00 € (bitte zahlen Sie per EC-Karte)
Voraussetzungen
- Sie müssen Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
- Sie besitzen einen gültigen EU-Kartenführerschein. Sollten Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, müssen Sie diesen bei der zuständigen Stelle rechtzeitig beantragen , damit dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte vorliegt. Sie müssen damit eine der folgenden Fahrerlaubnisklassen (Führerscheinklassen) nachweisen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Fahrerkarte schriftlich beantragen. Füllen Sie das dafür vorgesehene Formular aus. Sie erhalten es bei der zuständigen Stelle oder es steht Ihnen zum Download zur Verfügung. Reichen Sie es ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle ein.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Folgekarte können Sie frühestens sechs Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit beantragen. Die abgelaufene Karte behalten Sie. Sie müssen sie nach Ablauf der Gültigkeit noch mindestens 28 Tage im Fahrzeug dabei haben.
Schlagwörter
Fahrerlaubnis, Führerschein, LKW
- gültiger Personalausweis / Aufenthaltstitel oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Führerschein
- Passfoto
- ggf. Karteikartenabschrift, wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden ist
- ggf. alter Fahrerkarte
Max. Gebühren nach GebOst: 37,00 € (bitte zahlen Sie per EC-Karte)
- Sie müssen Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
- Sie besitzen einen gültigen EU-Kartenführerschein. Sollten Sie noch keinen Kartenführerschein besitzen, müssen Sie diesen bei der zuständigen Stelle rechtzeitig beantragen , damit dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte vorliegt. Sie müssen damit eine der folgenden Fahrerlaubnisklassen (Führerscheinklassen) nachweisen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
Sie müssen die Fahrerkarte schriftlich beantragen. Füllen Sie das dafür vorgesehene Formular aus. Sie erhalten es bei der zuständigen Stelle oder es steht Ihnen zum Download zur Verfügung. Reichen Sie es ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle ein.
Die Folgekarte können Sie frühestens sechs Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit beantragen. Die abgelaufene Karte behalten Sie. Sie müssen sie nach Ablauf der Gültigkeit noch mindestens 28 Tage im Fahrzeug dabei haben.