Dienstleistung
Krankenhilfe
Personen, die keiner gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung angehören, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Krankenhilfe. Hierunter fallen alle Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderlich sind.
Krankenhilfeleistungen sind abhängig von der individuellen Situation und Lebenslage der einzelnen Person.
Einrichtung
Krankenhilfe
Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
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26603 Aurich
Servicezeiten
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Fax
04941/16-5097
04941/16-5097
Telefon
04941/16-5026
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Telefon
04941/16-4971
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Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen für die Bearbeitung benötigt werden, richtet sich nach Ihrem Anliegen. Hier können Sie Ihr Anliegen auswählen, um zu erfahren welche Unterlagen benötigt werden. An dieser Stelle können Sie auch einen Termin für Ihr Anliegen buchen.
Schlagwörter
Sozialamt, AsylbLG, Asylbewerber, Asylbewerberleistungsgesetz, Geduldete, Duldung, Versicherung, Hilfe, Flüchtlinge, Ausländer, Krankheit, Arzt, Ärzte, Krank, Behandlungsschein, Krankenschein, Überweisung, Befreiungskarte, Verordnung, Notfall
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