Für die Beförderung einer Leiche von Niedersachsen an einen Ort außerhalb Niedersachsens ist ein so genannter Leichenpass notwendig. Nur mit einem Leichenpass, welcher durch das Gesundheitsamt ausgestellt wird, darf eine Beförderung vorgenommen werden. Der Leichenpass kann sowohl von einer hinterbliebenen Person als auch von einem Bestattungsunternehmen beantragt werden.

 

Der Leichenpass ist persönlich abzuholen. Hintergrund ist, dass sich die Todesbescheinigung in einem verschlossenen Umschlag befindet, welcher nur von der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde geöffnet werden darf.

Sie benötigen folgende Unterlagen für die Ausstellung des Leichenpasses:

  • beglaubigter Auszug aus dem Sterberegister (Sterbeurkunde)

 

  • Todesbescheinigung im Original

 

  • ggf. Freigabebescheinigung bei nicht natürlichen Todesursachen (Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft im Original oder als amtlich beglaubigte Abschrift)
  • kann im Online-Antrag als Datei hochgeladen werden

 

  • bei Urnenbeförderung ein Nachweis der Einäscherungsbescheinigung
  • kann im Online-Antrag als Datei hochgeladen werden

 

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass die Person, welchen den Leichen-/Urnenpass abholt, deren Identität anhand eines Reisepasses/Personalausweises nachzuweisen hat.


Die Ausstellung eines Leichenpasses kostet 40,00 €.


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