Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes stehen grundsätzlich Kindern und Jugendlichen mit Bezug von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag zu.

Zuständig für die Abwicklung des Leistungen für Bildung- und Teilhabe ist grds. das Sozialamt des Landkreises Aurich.

 

 Welche Leistungen können beantragt werden?   

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, 
  • Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,   
  • Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler 
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler 
  • Kostenübernahme bei Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen 
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. 

 

Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfs, nicht als Geldleistung erbracht. Das Sozialamt erstellt bei Anspruch einen Bewilligungsbescheid, der gleichzeitig als Gutschein zur Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung gilt. Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen Nachweise oder Anmeldungen gut auf, da Sie diese gegebenenfalls als Nachweis benötigen. 

  • Antragsbegründende Unterlagen (z.B. Schreiben der Schule/Kindertageseinrichtung, Zahlungsaufforderungen, Quittungen, Kontoauszüge)
  • aktueller Bewilligungsbescheid bei Bezug von Kinderzuschlag durch die Familienkasse und Wohngeld der Stadt Aurich.

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