Dienstleistung
Patientenverfügung
Ärztliche Maßnahmen bedürfen stets der Einwilligung des Patienten. Dies gilt auch für entsprechende Entscheidungen am Lebensende. Viele Menschen lehnen eine Lebensverlängerung „um jeden Preis“ in bestimmten Situationen für sich ab. Um sicher zu sein, dass diese Wünsche im Ernstfall beachtet werden, empfiehlt sich die Erstellung einer Patientenverfügung.
Wir beraten Sie gerne über grundsätzliche rechtliche Fragen zur Patientenverfügung. Ein entsprechendes Musterformular finden Sie auf dieser Seite.
Hinweis: Da es sich bei einer Patientenverfügung aber um ein komplexes medizinisches Thema handelt, ist es dennoch sinnvoll und empfehlenswert, sich fachkundig beraten zu lassen, beispielsweise von Ihrem Hausarzt.
Einrichtung
Amt für Gesundheitswesen
Extumer Weg 29
26603 Aurich
Neuer Weg 36-37
26506 Norden
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
04941/16-5349
Standort Aurich
04941/16-5399
Standort Norden
04941/16-5350
Standort Norden
04941/16-5300
Standort Aurich
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Beratung durch die Betreuungsstelle ist kostenfrei.
Häufige Fragen
Muss man eine Patientenverfügung haben?
Nein, niemand muss eine Patientenverfügung verfassen. Allerdings können Sie mit einer solchen Verfügung sicherstellen, dass Ihre Wünsche über die Art und Weise Ihrer medizinischen Behandlungen beachtet werden, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Sollte ein solcher Zustand eintreten, ist die Patientenverfügung für behandelnde Ärzte, Pfleger, Bevollmächtigte und Betreuer verbindlich. Sie können mit Ihrer Patientenverfügung Einfluss auf Ihre Behandlung nehmen, obwohl Sie gar nicht mehr entscheiden können. Dadurch wahren Sie Ihr Recht auf Selbstbestimmung bis zuletzt.
Wann greift eine Patientenverfügung?
Solange Sie im Krankheitsfall einwilligungsfähig sind, entscheiden Sie nach Beratung durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt selbst über alle Sie betreffenden ärztlichen Maßnahmen. In diesem Fall findet die Patientenverfügung noch keine Anwendung.
Falls Sie aber nicht mehr einwilligungsfähig sind, vor allem Ihren Willen nicht mehr äußern können, muss ermittelt werden, wie Sie sich in der gegebenen Situation entscheiden würden, wenn Sie Ihren Willen noch kundtun könnten. In diesem Fall würde die Patientenverfügung Anwendung finden.
Muss eine Patientenverfügung beglaubigt oder beurkundet werden?
Eine Patientenverfügung muss weder beglaubigt noch beurkundet werden und wird mit der eigenhändigen Unterschrift wirksam.
Schlagwörter
Vorsorgevollmacht, Vollmacht, Betreuungsvollmacht, Generalvollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsstelle, Betreuung, Beglaubigung, Verfügung, Betreuungsverfügung
Welche Gebühren fallen an?
Die Beratung durch die Betreuungsstelle ist kostenfrei.
Häufige Fragen
Muss man eine Patientenverfügung haben?
Nein, niemand muss eine Patientenverfügung verfassen. Allerdings können Sie mit einer solchen Verfügung sicherstellen, dass Ihre Wünsche über die Art und Weise Ihrer medizinischen Behandlungen beachtet werden, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Sollte ein solcher Zustand eintreten, ist die Patientenverfügung für behandelnde Ärzte, Pfleger, Bevollmächtigte und Betreuer verbindlich. Sie können mit Ihrer Patientenverfügung Einfluss auf Ihre Behandlung nehmen, obwohl Sie gar nicht mehr entscheiden können. Dadurch wahren Sie Ihr Recht auf Selbstbestimmung bis zuletzt.
Wann greift eine Patientenverfügung?
Solange Sie im Krankheitsfall einwilligungsfähig sind, entscheiden Sie nach Beratung durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt selbst über alle Sie betreffenden ärztlichen Maßnahmen. In diesem Fall findet die Patientenverfügung noch keine Anwendung.
Falls Sie aber nicht mehr einwilligungsfähig sind, vor allem Ihren Willen nicht mehr äußern können, muss ermittelt werden, wie Sie sich in der gegebenen Situation entscheiden würden, wenn Sie Ihren Willen noch kundtun könnten. In diesem Fall würde die Patientenverfügung Anwendung finden.
Muss eine Patientenverfügung beglaubigt oder beurkundet werden?
Eine Patientenverfügung muss weder beglaubigt noch beurkundet werden und wird mit der eigenhändigen Unterschrift wirksam.