Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis fürs Prostitutionsgewerbe

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Meldung und Zuverlässigkeitsprüfung von im Prostitutionsgewerbe tätigen Personen

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Anzeige über die Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges

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Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung

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Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis im Prostitutionsgewerbe

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Vordruck für die Erstellung eines Betriebskonzeptes für Prostitutionsstätten nach § 6 ProstSchG

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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

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Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes

 

Für folgende Arten eines Prostitutionsgewerbes ist eine behördliche Erlaubnis notwendig.

 

  • Betrieb einer Prostitutionsstätte
  • Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges
  • Organisation oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung
  • Betrieb einer Prostitutionsvermittlung

 

Allgemeines

  • Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit wird gemäß § 15 Abs. 2 ProstSchG eine Stellungnahme der Polizei eingeholt.
  • Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten und selbstständig oder nichtselbstständig tätig werden wollen, benötigen einen hierzu berechtigenden deutschen Aufenthaltstitel, soweit sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR Mitgliedstaates haben.
  • Das Gewerbe darf erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden. Der Beginn ist gemäß § 14 Gewerbeordnung anzuzeigen (Gewerbe-Anmeldung). Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße geahndet werden.

 

Dieses gilt nicht für Prostitutionsgewerbe, die bereits vor dem 01.07.2017 betrieben wurden, sofern dies der zuständigen Behörde bis 01.10.2017 angezeigt wurde.

Adresse
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Servicezeiten

Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr

Fr. 08:00-12:00 Uhr

Termine für persönliche Vorsprache nach Vereinbarung


Fax
04941/16-3297
Telefon
04941/16-3230

Häufig gestellte Fragen

Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem Umfang der Erlaubnis.

Über die festgesetzte Gebühr erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrages einen vorläufigen Gebührenbescheid.


Einzelfirma (natürliche Person)

  • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel
  • Betriebskonzept
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0", bzw. europäisches Führungszeugnis (zu beantragen bei Ihrer Wohnortgemeinde)
  • Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart „9" (zu beantragen bei Ihrer Wohnortgemeinde)
  • Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes
  • Angaben zu Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG

 

Gesellschaften (juristische Personen) z.B. GmbH       

  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages
  • Betriebskonzept
  • Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel für den/die gesetzlichen Vertreter
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0" für den/die gesetzlichen Vertreter, bzw. europäisches Führungszeugnis (zu beantragen bei der entsprechenden Wohnortgemeinde)
  • Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart „9" sowohl für die Gesellschaft als auch den/die gesetzlichen Vertreter (zu beantragen bei der jeweiligen Wohnort- bzw. Betriebssitzgemeinde)
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes jeweils für die Gesellschaft und den/die gesetzlichen Vertreter
  • Angaben zu Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG

 

Hinweis

Personen, die in Ihrem Gewerbebetrieb für Aufgaben der Betriebsleitung und -beaufsichtigung, für Aufgaben im Rahmen der Einhaltung des Hausrechts oder der Hausordnung, der Einlasskontrolle und der Bewachung zuständig sind, auch wenn diese nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zu Ihnen stehen; für Personen, die Aufgaben der Stellvertretung übernehmen, ist eine Stellvertretungserlaubnis nach § 13 ProstSchG zu beantragten.

 

Bei Beantragung einer Erlaubnis für eine Prostitutionsstätte zusätzlich:

  • Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung inkl. Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
  • Bescheinigung über mängelfreie Schlussabnahme
  • Grundrisszeichnung (3-fach)
  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis

 

Bei Beantragung einer Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:

  • aktuelle Betriebszulassung (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
  • aktuelles Foto des Fahrzeug

 


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