Dienstleistung
Prostitutionsgewerbe
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Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes
Für folgende Arten eines Prostitutionsgewerbes ist eine behördliche Erlaubnis notwendig.
- Betrieb einer Prostitutionsstätte
- Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges
- Organisation oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung
- Betrieb einer Prostitutionsvermittlung
Allgemeines
- Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit wird gemäß § 15 Abs. 2 ProstSchG eine Stellungnahme der Polizei eingeholt.
- Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten und selbstständig oder nichtselbstständig tätig werden wollen, benötigen einen hierzu berechtigenden deutschen Aufenthaltstitel, soweit sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR Mitgliedstaates haben.
- Das Gewerbe darf erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden. Der Beginn ist gemäß § 14 Gewerbeordnung anzuzeigen (Gewerbe-Anmeldung). Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße geahndet werden.
Dieses gilt nicht für Prostitutionsgewerbe, die bereits vor dem 01.07.2017 betrieben wurden, sofern dies der zuständigen Behörde bis 01.10.2017 angezeigt wurde.
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Mo.-Do. 08:00-12:00 Uhr und 14:30-16:00 Uhr
Fr. 08:00-12:00 Uhr
Termine für persönliche Vorsprache nach Vereinbarung
04941/16-3297
04941/16-3230
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem Umfang der Erlaubnis.
Über die festgesetzte Gebühr erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrages einen vorläufigen Gebührenbescheid.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Einzelfirma (natürliche Person)
- Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel
- Betriebskonzept
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0", bzw. europäisches Führungszeugnis (zu beantragen bei Ihrer Wohnortgemeinde)
- Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart „9" (zu beantragen bei Ihrer Wohnortgemeinde)
- Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes
- Angaben zu Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG
Gesellschaften (juristische Personen) z.B. GmbH
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- Kopie des Gesellschaftsvertrages
- Betriebskonzept
- Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel für den/die gesetzlichen Vertreter
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0" für den/die gesetzlichen Vertreter, bzw. europäisches Führungszeugnis (zu beantragen bei der entsprechenden Wohnortgemeinde)
- Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart „9" sowohl für die Gesellschaft als auch den/die gesetzlichen Vertreter (zu beantragen bei der jeweiligen Wohnort- bzw. Betriebssitzgemeinde)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes jeweils für die Gesellschaft und den/die gesetzlichen Vertreter
- Angaben zu Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG
Hinweis
Personen, die in Ihrem Gewerbebetrieb für Aufgaben der Betriebsleitung und -beaufsichtigung, für Aufgaben im Rahmen der Einhaltung des Hausrechts oder der Hausordnung, der Einlasskontrolle und der Bewachung zuständig sind, auch wenn diese nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zu Ihnen stehen; für Personen, die Aufgaben der Stellvertretung übernehmen, ist eine Stellvertretungserlaubnis nach § 13 ProstSchG zu beantragten.
Bei Beantragung einer Erlaubnis für eine Prostitutionsstätte zusätzlich:
- Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung inkl. Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Bescheinigung über mängelfreie Schlussabnahme
- Grundrisszeichnung (3-fach)
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
Bei Beantragung einer Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:
- aktuelle Betriebszulassung (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
- aktuelles Foto des Fahrzeug
Anträge / Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis fürs Prostitutionsgewerbe
Antrag auf Erteilung einer Stellvertretererlaubnis fürs Prostitutionsgewerbe
Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung
Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges
Vordruck für die Erstellung eines Betriebskonzeptes für Prostitutionsstätten
Meldung und Zuverlässigkeitsprüfung von im Prostitutionsgewerbe tätigen Personen
Vordruck für die Erstellung eines Betriebskonzeptes für Prostitutionsstätten
Schlagwörter
Prostitution, Prostituierte, Gewerbe, Prostitutionsgewerbe
Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem Umfang der Erlaubnis.
Über die festgesetzte Gebühr erhalten Sie nach Eingang Ihres Antrages einen vorläufigen Gebührenbescheid.
Einzelfirma (natürliche Person)
- Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel
- Betriebskonzept
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0", bzw. europäisches Führungszeugnis (zu beantragen bei Ihrer Wohnortgemeinde)
- Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart „9" (zu beantragen bei Ihrer Wohnortgemeinde)
- Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes
- Angaben zu Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG
Gesellschaften (juristische Personen) z.B. GmbH
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- Kopie des Gesellschaftsvertrages
- Betriebskonzept
- Personalausweis, Reisepass, ggf. elektronischer Aufenthaltstitel für den/die gesetzlichen Vertreter
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart „0" für den/die gesetzlichen Vertreter, bzw. europäisches Führungszeugnis (zu beantragen bei der entsprechenden Wohnortgemeinde)
- Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart „9" sowohl für die Gesellschaft als auch den/die gesetzlichen Vertreter (zu beantragen bei der jeweiligen Wohnort- bzw. Betriebssitzgemeinde)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes jeweils für die Gesellschaft und den/die gesetzlichen Vertreter
- Angaben zu Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG
Hinweis
Personen, die in Ihrem Gewerbebetrieb für Aufgaben der Betriebsleitung und -beaufsichtigung, für Aufgaben im Rahmen der Einhaltung des Hausrechts oder der Hausordnung, der Einlasskontrolle und der Bewachung zuständig sind, auch wenn diese nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zu Ihnen stehen; für Personen, die Aufgaben der Stellvertretung übernehmen, ist eine Stellvertretungserlaubnis nach § 13 ProstSchG zu beantragten.
Bei Beantragung einer Erlaubnis für eine Prostitutionsstätte zusätzlich:
- Bau- bzw. Nutzungsgenehmigung inkl. Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Bescheinigung über mängelfreie Schlussabnahme
- Grundrisszeichnung (3-fach)
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
Bei Beantragung einer Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:
- aktuelle Betriebszulassung (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
- aktuelles Foto des Fahrzeug
Antrag auf Erteilung einer Stellvertretererlaubnis fürs Prostitutionsgewerbe
Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung
Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges
Vordruck für die Erstellung eines Betriebskonzeptes für Prostitutionsstätten
Meldung und Zuverlässigkeitsprüfung von im Prostitutionsgewerbe tätigen Personen
Vordruck für die Erstellung eines Betriebskonzeptes für Prostitutionsstätten