Zur Verwirklichung der Rechte nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) wird ein Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch benötigt.

Der Ausweis

  • dient dem Nachweis der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch und der Höhe des Grads der Behinderung (GdB) und damit der Wahrnehmung der Rechte u.a. gegenüber dem Arbeitgeber, dem Arbeitsamt und dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie/Integrationsamt,
  • dient dem Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Leistungen (Nachteilsausgleichen), die schwerbehinderten Menschen nach dem SGB IX oder nach anderen Vorschriften zustehen.
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