Sperrmüll ist sperriger Hausmüll, also all das, was nicht in die schwarze Restabfalltonne passt und was man beim Umzug mitnehmen würde. Folgende Abfallfraktionen können Sie für die Sperrmüllabfuhr bereitstellen:

 

  • Holz (z.B. Tische, Stühle, Schränke, Regale und andere Möbel aus Holz)
  • Sonstiger Sperrmüll (z.B. Sofas, Gartenmöbel, Matratzen, Federbetten, Teppiche, Teppichböden, Koffer)
  • Altmetall/Schrott (z.B. Fahrräder, Metallkanister, Benzinrasenmäher ohne Öl, Küchenspülen)
  • Elektroaltgeräte (z.B. Waschmaschinen, Kühlgeräte, Fernseher, PCs, Monitore, Staubsauger)

Abfälle aus Bau- und Umbauarbeiten (z. B. Fenster, Türen, Bauholz, Laminat), Wertstoffe (Glas, Papier, Kunststoffe), schadstoffhaltige Abfälle, Hausmüll und in Säcke oder Kartons verpackte Abfälle gehören nicht zur Sperrgutabfuhr.

 

Über das Eingabeformular können Sie bequem Ihre Sperrmüllabfuhr anmelden.

 

Hinweis: Die Gebühren richten sich nach der Menge der Fraktionen "Holz" und "sonstiger Sperrmüll". Für die Fraktionen "Elektroaltgeräte" und "Altmetall/Schrott" gilt diese Mengenbegrenzung nicht.

 

Die Normalabholung erfolgt ca. 4 Wochen nach schriftlichem Bestellungs- und Geldeingang.

Die Expressabholung erfolgt innerhalb einer Woche nach schriftlichem Bestellungs- und Geldeingang.

 

Wir teilen Ihnen ca. eine Woche vorher schriftlich den Tag der Abholung mit.

 

Die Sperrmüllabfuhr erfolgt durch die MKW GmbH & Co. KG im Auftrage des Landkreises Aurich.

 

Weitere Informationen zur Sperrmüllabholung erhalten Sie hier.

 

Sollten Sie Interesse am Heraustrage- und Entrümpelungsservice haben, finden Sie hier weitere Informationen dazu.

 

Normale Abholung: 70,00 €

  • bis 5 m³
  • Abfuhr ca. 4 Wochen nach Zahlungseingang

Expressabholung: 140,00 €

  • bis 5 m³
  • Abfuhr 1 Woche nach Zahlungseingang

Abholung von Mengen größer 5 m³

  • je angefangene 5 m³ weitere 70,00 €

 

Für eine vergebliche Anfahrt wird eine Gebühr von 35,00 € erhoben.

 

Überweisen Sie den entsprechenden Betrag vor Auftragsausführung an:

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Aurich

IBAN: DE70 2835 0000 0000 0927 00 

BIC: BRLADE21ANOBIC

Verwendungszweck: "Sperrmüllabholung"

Geben Sie hierbei bitte auch Ihre Auftragsnummer, Ihren Namen und Ihre Anschrift an.


Abfuhrbedingungen

  • Sperrmüll ist so bereitzustellen, dass die Straße nicht verschmutzt wird und ein zügiges Verladen möglich ist. 
  • Der Sperrmüll ist am Abfuhrtag bis 06:30 Uhr an die Straße zu stellen.
  • Einzelstücke dürfen höchstens ein Gewicht von 75 kg haben und dürfen die vom Abfuhrfahrzeug vorgegebenen Maße nicht überschreiten (andernfalls Selbstanlieferung am Wertstoffhof).
  • Autoteile, Reifen, gereinigte Öltanks (mit Nachweis) und andere größere Schrott-Teile bitte direkt zum spezialisierten Altstoffhandel bringen.

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